Fraktionszwang

Fraktionszwang (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Fraktionszwang
—
Genitiv des Fraktionszwangs
des Fraktionszwanges
—
Dativ dem Fraktionszwang
dem Fraktionszwange
—
Akkusativ den Fraktionszwang
—

Worttrennung:

Frak·ti·ons·zwang, kein Plural

Aussprache:

IPA: [fʁakˈt͡si̯oːnsˌt͡svaŋ]
Hörbeispiele:  Fraktionszwang (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung

Beispiele:

[1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Fraktionszwang“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fraktionszwang“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fraktionszwang“