Gemeinsamer Senat
Gemeinsamer Senat (Deutsch)
| Dieser Eintrag oder Abschnitt bedarf einer Erweiterung. Wenn du Lust hast, beteilige dich daran und entferne diesen Baustein, sobald du den Eintrag ausgebaut hast. Bitte halte dich dabei aber an unsere Formatvorlage!
Folgendes ist zu erweitern: adjektivische Deklination ergänzen |
Substantiv, m, Wortverbindung
Worttrennung:
- Ge·mein·sa·mer Se·nat, Plural: Ge·mein·sa·me Se·na·te
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: Gremium der höchsten Bundesgerichte, das bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet und für einheitliche Rechtsprechung in Grundsatzfragen sorgt
Synonyme:
- [1] amtlich: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB)
Oberbegriffe:
- [1] Senat
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[1] Gremium der höchsten Bundesgerichte, das bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes“
- [1] wissen.de – Lexikon „Gemeinsamer Senat“
- [1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art 95