Gemeinsamer Senat

Gemeinsamer Senat (Deutsch)

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Substantiv, m, Wortverbindung

Worttrennung:

Ge·mein·sa·mer Se·nat, Plural: Ge·mein·sa·me Se·na·te

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Deutschland: Gremium der höchsten Bundesgerichte, das bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet und für einheitliche Rechtsprechung in Grundsatzfragen sorgt

Synonyme:

[1] amtlich: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB)

Oberbegriffe:

[1] Senat

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
[1] wissen.de – Lexikon „Gemeinsamer Senat
[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art 95