Gewaltmonopol

Gewaltmonopol (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Gewaltmonopol die Gewaltmonopole
Genitiv des Gewaltmonopols der Gewaltmonopole
Dativ dem Gewaltmonopol den Gewaltmonopolen
Akkusativ das Gewaltmonopol die Gewaltmonopole

Worttrennung:

Ge·walt·mo·no·pol, Plural: Ge·walt·mo·no·po·le

Aussprache:

IPA: [ɡəˈvaltmonoˌpoːl]
Hörbeispiele:  Gewaltmonopol (Info)

Bedeutungen:

[1] Staatsrecht: „ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren“[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gewalt und Monopol

Oberbegriffe:

[1] Monopol

Beispiele:

[1] „Die Erfahrungen mit Paramilitarismus in der Weimarer Republik, aber auch die aktuellen Entgrenzungen kriegerischer Gewalt durch selbst ernannte Warlords zeigen, wie gefährlich die Aufkündigung des staatlichen Gewaltmonopols ist.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Substantiv: Gewaltmonopol des Staates ( Audio (Info))
[1] mit Adjektiv: staatliches Gewaltmonopol

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Gewaltmonopol des Staates“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gewaltmonopol“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gewaltmonopol“
[1] Duden online „Gewaltmonopol“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gewaltmonopol“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gewaltmonopol“

Quellen:

  1. ↑ Wikipedia-Artikel „Gewaltmonopol des Staates“ (Stabilversion)
  2. ↑ Ute Frevert: Schule der Gewalt. In: Zeit Geschichte. Epochen. Menschen. Ideen. Nummer 4, 2018, Seite 20.