Großelternpaar

Großelternpaar (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Großelternpaar die Großelternpaare
Genitiv des Großelternpaars
des Großelternpaares
der Großelternpaare
Dativ dem Großelternpaar den Großelternpaaren
Akkusativ das Großelternpaar die Großelternpaare

Worttrennung:

Groß·el·tern·paar, Plural: Groß·el·tern·paa·re

Aussprache:

IPA: [ˈɡʁoːsʔɛltɐnˌpaːɐ̯]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Genealogie: die beiden Personen, die jeweils Vater oder Mutter erzeugt haben, Elternpaar eines Elternteils

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Großeltern und Paar

Synonyme:

[1] umgangssprachlich, familiär:Oma und Opa

Oberbegriffe:

[1] Großeltern; Familie

Beispiele:

[1] „Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelternpaar der Großvater oder die Großmutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so fällt der Anteil des Verstorbenen dem anderen Teil des Großelternpaars und, wenn dieser nicht mehr lebt, dessen Abkömmlingen zu.“[1]
[1] „Wir können unsere Illustration nicht verlassen, ohne manchem Hause, mancher Familie ein Eltern- oder Großelternpaar zu wünschen das uns mit dem Anblicke eines solchen Bildes der ‚guten alten Zeit‘ das Herz erquickt.“[2] („solchen“ im Original gesperrt gedruckt)

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Großelternpaar
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Großelternpaar

Quellen:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 1926 Gesetzliche Erben dritter Ordnung. In: Gesetze im Internet. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 19. Januar 2026.
  2. Ernst Ziel (Herausgeber): Die gute alte Zeit. Zur Abbildung S. 469. In: Die Gartenlaube. Heft 28, Leipzig 1881, Seite 472 (Wikisource, abgerufen am 2. Januar 2026).