Haftprüfung
Haftprüfung (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Haftprüfung | die Haftprüfungen |
| Genitiv | der Haftprüfung | der Haftprüfungen |
| Dativ | der Haftprüfung | den Haftprüfungen |
| Akkusativ | die Haftprüfung | die Haftprüfungen |
Worttrennung:
- Haft·prü·fung, Plural: Haft·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈhaftˌpʁyːfʊŋ]
- Hörbeispiele: Haftprüfung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Prüfung, ob ein bestehender Haftbefehl berechtigt ist oder aufgehoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Haft und Prüfung
Oberbegriffe:
- [1] Prüfung
Beispiele:
- [1] „Darin ging es um das Problem der Verschleppung und Wiederaufnahme von Verfahren durch Anträge auf ›Habeas Corpus‹ - das heißt Haftprüfung - bei zum Tode Verurteilten.“[1]
Wortbildungen:
- Haftprüfungstermin, Haftprüfungsverfahren
Übersetzungen
[1] Prüfung eines Haftbefehls
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Haftprüfung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Haftprüfung“
- [1] Duden online „Haftprüfung“
Quellen:
- ↑ John Douglas/Mark Olshaker: Reise in die Finsternis. Riva, München 2023, ISBN 978-3-7423-2446-7, Seite 270.