Kartellrecht

Kartellrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Kartellrecht
—
Genitiv des Kartellrechtes
des Kartellrechts
—
Dativ dem Kartellrecht
dem Kartellrechte
—
Akkusativ das Kartellrecht
—

Worttrennung:

Kar·tell·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [kaʁˈtɛlˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Kartellrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, dessen Schwerpunkt auf der Einhaltung des Kartellverbots liegt, also den Zusammenschluss von Unternehmen zur Marktbeherrschung verhindern soll

Herkunft:

Determinativkompositum aus Kartell und Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „In einem in Bonn veröffentlichten Positionspapier bezeichnet der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) das geltende Kartellrecht als unzureichend.“[1]

Wortbildungen:

kartellrechtlich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Kartellrecht“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartellrecht“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kartellrecht“
[1] The Free Dictionary „Kartellrecht“
[1] Duden online „Kartellrecht“
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kartellrecht“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kartellrecht“

Quellen:

  1. ↑ wissen.de – was geschah am „21. September 1987“