Kaufvertrag

Kaufvertrag (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Kaufvertrag die Kaufverträge
Genitiv des Kaufvertrages
des Kaufvertrags
der Kaufverträge
Dativ dem Kaufvertrag
dem Kaufvertrage
den Kaufverträgen
Akkusativ den Kaufvertrag die Kaufverträge

Worttrennung:

Kauf·ver·trag, Plural: Kauf·ver·trä·ge

Aussprache:

IPA: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯ˌtʁaːk]
Hörbeispiele:  Kaufvertrag (Info)

Bedeutungen:

[1] ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über den Verkauf einer Sache oder eines Rechtes geschlossen wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kauf und Vertrag oder aus dem Stamm des Verbs kaufen und Vertrag;
juristisch: definiert in § 433 BGB (Dtl.), § 1053 ABGB (Österr.)

Oberbegriffe:

[1] Vertrag

Unterbegriffe:

[1] Grundstückskaufvertrag, Hauskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag

Beispiele:

[1] Jedesmal wenn man beim Bäcker Brötchen holt, schließt man einen Kaufvertrag ab.
[1] „Der Kaufvertrag liegt auf dem Tisch, er schiebt die Papiere zu mir herüber und gesteht mir, dass er am Anfang nicht unbedingt damit gerechnet habe, das Land verkaufen zu können.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Kaufvertrag abschließen, einen Kaufvertrag unterschreiben

Wortbildungen:

kaufvertraglich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Kaufvertrag
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kaufvertrag
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKaufvertrag

Quellen:

  1. Auđur Ava Ólafsdóttir: Eden. Roman. 3. Auflage. Insel, Berlin 2026 (übersetzt von Tina Flecken), ISBN 978-3-458-64543-6, Seite 51. 1. Auflage 2025; Isländisches Original Reykjavík 2022.