Klarnamenspflicht
Klarnamenspflicht (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Klarnamenspflicht | die Klarnamenspflichten |
| Genitiv | der Klarnamenspflicht | der Klarnamenspflichten |
| Dativ | der Klarnamenspflicht | den Klarnamenspflichten |
| Akkusativ | die Klarnamenspflicht | die Klarnamenspflichten |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Klar·na·mens·pflicht, Plural: Klar·na·mens·pflich·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈklaːɐ̯naːmənsˌp͡flɪçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] selten: verbindliche Vorgabe, dass Personen im Internet ihren echten, bürgerlichen Namen angeben müssen und keine Pseudonyme verwenden dürfen
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Klarnamenpflicht“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Klarnamenszwang“ (dort auch „Klarnamenspflicht“)
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Klarnamenspflicht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [regional] ZDL-Regionalkorpus (ab 1993) „Klarnamenspflicht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Klarnamenspflicht“