Klarnamenszwang
Klarnamenszwang (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Klarnamenszwang | — |
| Genitiv | des Klarnamenszwangs des Klarnamenszwanges |
— |
| Dativ | dem Klarnamenszwang | — |
| Akkusativ | den Klarnamenszwang | — |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Klar·na·mens·zwang, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈklaːɐ̯naːmənsˌt͡svaŋ]
- Hörbeispiele: Klarnamenszwang (Info)
Bedeutungen:
- [1] selten: verbindliche Vorgabe, dass Personen im Internet ihren echten, bürgerlichen Namen angeben müssen und keine Pseudonyme verwenden dürfen
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Klarnamenzwang“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Klarnamenszwang“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klarnamenszwang“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Klarnamenszwang“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Klarnamenzwangs