Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Kurzzeitkennzeichen | die Kurzzeitkennzeichen |
| Genitiv | des Kurzzeitkennzeichens | der Kurzzeitkennzeichen |
| Dativ | dem Kurzzeitkennzeichen | den Kurzzeitkennzeichen |
| Akkusativ | das Kurzzeitkennzeichen | die Kurzzeitkennzeichen |
Worttrennung:
- Kurz·zeit·kenn·zei·chen, Plural: Kurz·zeit·kenn·zei·chen
Aussprache:
- IPA: [ˈkʊʁt͡st͡saɪ̯tˌkɛnt͡saɪ̯çn̩]
- Hörbeispiele: Kurzzeitkennzeichen (Info)
Bedeutungen:
- [1] für maximal (Deutschland:) fünf Tage geltendes Kfz-Kennzeichen, das insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten dient
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Kennzeichen mit dem Präfixoid (Halbpräfix) Kurzzeit-
Oberbegriffe:
- [1] Kfz-Kennzeichen
Beispiele:
- [1] „Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.“[1]
Übersetzungen
[1] für kurze Zeit gültiges Kfz-Kennzeichen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kurzzeitkennzeichen“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kurzzeitkennzeichen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kurzzeitkennzeichen“
Quellen:
- ↑ § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 19. Januar 2014.