Leibzucht

Leibzucht (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Leibzucht
—
Genitiv der Leibzucht
—
Dativ der Leibzucht
—
Akkusativ die Leibzucht
—

Worttrennung:

Leib·zucht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈlaɪ̯pˌt͡sʊxt]
Hörbeispiele:  Leibzucht (Info)

Bedeutungen:

[1] lebenslanger Unterhalt einer Witwe, eines Witwers

Herkunft:

mittelhochdeutsch līpzuht, Determinativkompositum aus den Substantiven līp ‚Leben‘ (woraus Leib) und zuht ‚Zucht‘; ebenso niederdeutsch Lieftucht, niederländisch lijftocht.[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] Altenteil, Ausgedinge, Leibgedinge

Beispiele:

[1] „Ist eine Dienstbarkeit oder eine Reallast als Leibgeding (Leibzucht, Altenteil, Auszug) eingetragen, so bleibt das Recht, unbeschadet der Vorschrift des § 9 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, von der Zwangsversteigerung unberührt, auch wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Leibzucht“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Leibzucht“
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Leibzucht“

Quellen:

  1. ↑ Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Leibzucht“
  2. ↑ Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (AGGVG) Vom 23. Juni 1981, Art. 30 (1), abgerufen am 30. März 2016