Nebenklagevertreter

Nebenklagevertreter (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Nebenklagevertreter die Nebenklagevertreter
Genitiv des Nebenklagevertreters der Nebenklagevertreter
Dativ dem Nebenklagevertreter den Nebenklagevertretern
Akkusativ den Nebenklagevertreter die Nebenklagevertreter

Worttrennung:

Ne·ben·kla·ge·ver·tre·ter, Plural: Ne·ben·kla·ge·ver·tre·ter

Aussprache:

IPA: [ˈneːbn̩klaːɡəfɛɐ̯ˌtʁeːtɐ]
Hörbeispiele:  Nebenklagevertreter (Info),  Nebenklagevertreter (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: (juristischer) Beistand eines Nebenklägers (oftmals eines Opfers/Geschädigten in einem Strafprozess)

Herkunft:

Determinativkompositum aus Nebenklage und Vertreter

Weibliche Wortformen:

[1] Nebenklagevertreterin

Oberbegriffe:

[1] Vertreter

Beispiele:

[1] „Einige Nebenklagevertreter hatten gewarnt, man dürfe Balliets Tat nicht als die eines psychisch Kranken verharmlosen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Nebenklagevertreter“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nebenklagevertreter“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Nebenklagevertreter“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nebenklagevertreter“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nebenklagevertreter“

Quellen:

  1. ↑ Beate Lakotta: Letzte Worte voller Hass. In: Spiegel Online. 9. Dezember 2020, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. Dezember 2020).