Oberamtsanwalt
Oberamtsanwalt (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Oberamtsanwalt | die Oberamtsanwälte |
| Genitiv | des Oberamtsanwalts des Oberamtsanwaltes |
der Oberamtsanwälte |
| Dativ | dem Oberamtsanwalt | den Oberamtsanwälten |
| Akkusativ | den Oberamtsanwalt | die Oberamtsanwälte |
Worttrennung:
- Ober·amts·an·walt, Plural: Ober·amts·an·wäl·te
Aussprache:
- IPA: [oːbɐˈʔamt͡sʔanˌvalt]
- Hörbeispiele: Oberamtsanwalt (Info)
Bedeutungen:
- [1] beförderter Beamter des Justizdienstes, der im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität für die Leitung der Ermittlungen, die Erhebung einer Anklage und Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem/Adjektiv ober- und dem Substantiv Amtsanwalt
Weibliche Wortformen:
- [1] Oberamtsanwältin
Beispiele:
- [1] „Oberamtsanwalt Winkelmann setzt als Ankläger verstärkt auf die Technik, mit der in Fahrzeugen immer mehr Daten ausgelesen werden.“[1]
Übersetzungen
[1] beförderter Beamter des Justizdienstes, der im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität für die Leitung der Ermittlungen, die Erhebung einer Anklage und Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht zuständig ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Amtsanwalt“ (dort auch „Oberamtsanwalt“)
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oberamtsanwalt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Oberamtsanwalt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Oberamtsanwalt“
Quellen:
- ↑ Gefährliche Raserei auf deutschen Straßen. In: Spiegel Online. 23. Dezember 2019, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 24. Dezember 2019).