Parkscheibenpflicht

Parkscheibenpflicht (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Parkscheibenpflicht
—
Genitiv der Parkscheibenpflicht
—
Dativ der Parkscheibenpflicht
—
Akkusativ die Parkscheibenpflicht
—

Worttrennung:

Park·schei·ben·pflicht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈpaʁkʃaɪ̯bn̩ˌp͡flɪçt]
Hörbeispiele:  Parkscheibenpflicht (Info)

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich: Vorschrift, nach der in bestimmten Bereichen eine Parkscheibe eingestellt und sichtbar ins Auto gelegt werden muss

Herkunft:

Determinativkompositum aus Parkscheibe und Pflicht mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Pflicht

Beispiele:

[1] „Um die Nutzung als Dauerstellplatz zu verhindern, gibt es seit Ostern am Magdalenenparkplatz eine Parkscheibenpflicht.“[1]
[1] „Die Stadt hatte, in Absprache mit den Händlern und dem Gründstückseigentümer, die Parkscheibenpflicht wieder eingeführt, nachdem Kunden des E-Centers sich beschwert hatten.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Parkscheibenpflicht“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Parkscheibenpflicht“

Quellen:

  1. ↑ Dominik Schweighofer: Aufregung um Parkscheibenpflicht am Magdalenenplatz. In: Plattlinger Zeitung. 11. Mai 2017, abgerufen am 23. Dezember 2017.
  2. ↑ Pendler verschwinden vom Edeka-Parkplatz. In: HAZ.de. 31. März 2017 (URL, abgerufen am 23. Dezember 2017).