Parteibetrieb

Parteibetrieb (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Parteibetrieb die Parteibetriebe
Genitiv des Parteibetriebes
des Parteibetriebs
der Parteibetriebe
Dativ dem Parteibetrieb
dem Parteibetriebe
den Parteibetrieben
Akkusativ den Parteibetrieb die Parteibetriebe

Worttrennung:

Par·tei·be·trieb, Plural: Par·tei·be·trie·be

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯bəˌtʁiːp]
Hörbeispiele:  Parteibetrieb (Info)
Reime: -aɪ̯bətʁiːp

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen, Prozessrecht: Grundsatz, dass ein Verfahren/Vorgang nur auf Bemühen einer der Parteien in Gang kommt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Partei und Betrieb

Gegenwörter:

[1] Amtsbetrieb, Offizialbetrieb

Oberbegriffe:

[1] Betrieb

Beispiele:

[1] „Bei der Zustellung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens spricht man von Zustellung im Parteibetrieb, denn die Zustellung wird von einer Partei veranlasst (sog. Zustellung auf Betreiben einer Partei).“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Parteibetrieb“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteibetrieb“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Parteibetrieb“
[1] wissen.de – Lexikon „Parteibetrieb“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Parteibetrieb“

Quellen:

  1. ↑ Rechtslexikon. Abgerufen am 30. August 2020.