Parteiverbot

Parteiverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Parteiverbot die Parteiverbote
Genitiv des Parteiverbotes
des Parteiverbots
der Parteiverbote
Dativ dem Parteiverbot
dem Parteiverbote
den Parteiverboten
Akkusativ das Parteiverbot die Parteiverbote

Worttrennung:

Par·tei·ver·bot, Plural: Par·tei·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯fɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Parteiverbot (Info)
Reime: -aɪ̯fɛɐ̯boːt

Bedeutungen:

[1] rechtlich: das Verbot einer politischen Partei

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Partei und Verbot

Beispiele:

[1] „Durch das Parteiverbot der NSDAP infolge des Hitlerputsches am 9. November 1923 musste die Zeitung ihr Erscheinen einstellen, mit Neugründung der NSDAP am 26. Februar 1925 erschien sie wieder.“[1]
[1] „In Westdeutschland blieb die KPD eine Kleinpartei, ehe sie 1956 auf Antrag der Bundesregierung mit einem Parteiverbot belegt wurde.“[2]
[1] „Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil 2017 grundlegend herausgearbeitet. Die Hürden sind hoch.“[3]
[1] […] „die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.“[4]
[1] „»Das Parteiverbot darf nicht benutzt werden, um unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten.«“[3]
[1] „Über Parteiverbot und Parteifinanzierungsausschluss entscheidet das BVerfG nach Art. 21 Abs. 4 GG.“[5]
[1] [Bundesverfassungsgericht:] „Für einige Beschlüsse wie Parteiverbote, den Entzug von Grundrechten oder Präsidentenanklagen sind Zweidrittelmehrheiten der Mitglieder des zuständigen Senats vorgeschrieben.“[6]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Adjektiv: drohendes / kompliziertes / schwieriges Parteiverbot
[1] mit Substantiv: Aufhebung des Parteiverbots, (hohe) Hürden für ein Parteiverbot, Klage gegen ein Parteiverbot, Verhandlung über ein Parteiverbot
[1] mit Abkürzung: Parteiverbot der AfD / KPD / NPD / NSDAP / SRP
[1] mit Verb: ein Parteiverbot beantragen, über ein Parteiverbot entscheiden, gegen ein Parteiverbot klagen

Wortbildungen:

[1] Parteiverbotsverfahren

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Parteiverbot“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteiverbot“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Parteiverbot“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Parteiverbot“

Quellen:

  1. ↑ Wikipedia-Artikel „Völkischer Beobachter“ (Stabilversion)
  2. ↑ Wikipedia-Artikel „Kommunistische Partei Deutschlands“ (Stabilversion), abgerufen am 21. Februar 2024.
  3. 1 2 Christoph Kehlbach: Parteiverbot – Das schärfste Schwert des Rechtsstaats. In: Norddeutscher Rundfunk. 5. Januar 2024 (erschienen auf tagesschau.de, URL, abgerufen am 21. Februar 2024).
  4. ↑ Matthias Kündig: Die AfD verbieten? Ein Verfassungsrechtler warnt. In: Schweizer Radio und Fernsehen. 19. Januar 2024 (URL, abgerufen am 21. Februar 2024).
  5. ↑ Pierre Thielbörger: Handwörterbuch des politischen Systems – Freiheitliche demokratische Grundordnung. bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Deutschland, abgerufen am 21. Februar 2024.
  6. ↑ 70 Jahre Bundesverfassungsgericht. bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Deutschland, 28. September 2021, abgerufen am 21. Februar 2024.