Rauschgiftbesitz

Rauschgiftbesitz (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rauschgiftbesitz
—
Genitiv des Rauschgiftbesitzes
—
Dativ dem Rauschgiftbesitz
—
Akkusativ den Rauschgiftbesitz
—

Worttrennung:

Rausch·gift·be·sitz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁaʊ̯ʃɡɪftbəˌzɪt͡s]
Hörbeispiele:  Rauschgiftbesitz (Info)

Bedeutungen:

[1] Besitz von Rauschgift

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rauschgift und Besitz

Synonyme:

[1] Drogenbesitz, Betäubungsmittelbesitz

Oberbegriffe:

[1] Besitz

Beispiele:

[1] „De Witt hatte behauptet, die Polizei habe ihn aufgrund seiner früheren Verhaftungen wegen Rauschgiftbesitzes reingelegt, und die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage auf den Fund der markierten Banknoten aus dem Raub in De Witts Haus gestützt und auf den Umstand, dass er für den Zeitpunkt des Überfalls über kein Alibi verfügte.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rauschgiftbesitz“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rauschgiftbesitz“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rauschgiftbesitz“

Quellen:

  1. ↑ James Ellroy: Die schwarze Dahlie. Ullstein, Berlin 2006, ISBN 978-3-548-26675-6, Seite 307.