Rechtsbewusstsein

Rechtsbewusstsein (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rechtsbewusstsein
—
Genitiv des Rechtsbewusstseins
—
Dativ dem Rechtsbewusstsein
—
Akkusativ das Rechtsbewusstsein
—

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Rechtsbewußtsein

Worttrennung:

Rechts·be·wusst·sein, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sbəˌvʊstzaɪ̯n]
Hörbeispiele:  Rechtsbewusstsein (Info)

Bedeutungen:

[1] Bewusstsein darüber, was Recht und Unrecht ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Bewusstsein mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Wohin eine Gesellschaft gerät, der solche Bindungen fehlen, das erleben wir allenthalben: Brutalität und Korruption breiten sich aus, weil das Rechtsbewusstsein immer mehr schwindet.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsbewusstsein“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbewusstsein“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbewusstsein“
[1] Duden online „Rechtsbewusstsein“

Quellen:

  1. ↑ Marion Graefin Doenhoff: Normen und Regeln. In: Zeit Online. 14. März 2002, abgerufen am 2. August 2017.