Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsstaatlichkeit
—
Genitiv der Rechtsstaatlichkeit
—
Dativ der Rechtsstaatlichkeit
—
Akkusativ die Rechtsstaatlichkeit
—

Worttrennung:

Rechts·staat·lich·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sʃtaːtlɪçkaɪ̯t]
Hörbeispiele:  Rechtsstaatlichkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] abstraktes Prinzip, nach dem staatliche Gewalt nur im Rahmen einer Verfassung und auf Grundlage allgemeiner Gesetzgebung ausgeübt werden darf

Herkunft:

Derivation des Adjektivs rechtsstaatlich mit dem Suffix -keit

Beispiele:

[1] „Mit Anhörungen der Terrorverdächtigen und Modernisierungen will Washington den Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren.“[1]
[1] „Diese Rechtsstaatlichkeit garantierte eine gewisse Gleichbehandlung der Menschen, aber Österreich war natürlich ein absolutistisches Regime.“[2]
[1] „Es war ein massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit und bewog den obersten Richter des Landes, Chief Justice Sir Robert Tredgold, zum Rücktritt.“[3]

Wortbildungen:

Rechtsstaatlichkeitsverfahren

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstaatlichkeit“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaatlichkeit“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsstaatlichkeit“
[1] Duden online „Rechtsstaatlichkeit“

Quellen:

  1. ↑ Georg Mascolo: Ich war doch ein Niemand. In: Der Spiegel, 42/2004, 11. Oktober 2004. Abgerufen am 26. September 2012.
  2. ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 58 f.
  3. ↑ Christoph Marx: Mugabe. Ein afrikanischer Tyrann. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71346-0, Seite 75.