Reichsacht

Reichsacht (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Reichsacht
—
Genitiv der Reichsacht
—
Dativ der Reichsacht
—
Akkusativ die Reichsacht
—

Worttrennung:

Reichs·acht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çsˌʔaxt]
Hörbeispiele:  Reichsacht (Info)

Bedeutungen:

[1] historisch: vom König oder Kaiser verhängte Strafe, die dem Schuldigen die Rechtsfähigkeit entzog und die für das ganze Heilige Römische Reich Deutscher Nation galt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Acht sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Acht

Beispiele:

[1] Wegen Ketzerei verhängte der Kaiser die Reichsacht über Martin Luther.
[1] „Der Welfe wurde vor den Reichstag zitiert, unter Reichsacht gestellt und verlor die Herzogtümer Sachsen und Bayern.“[1]
[1] „1520 wurde die Reichsacht über ihn verhängt.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Reichsacht“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsacht“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsacht“
[1] Duden online „Reichsacht“

Quellen:

  1. ↑ Franz Metzger: Mission Impossible. In: G/Geschichte. Nummer 3/2017, ISSN 1617-9412, Seite 33.
  2. ↑ Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3, Seite 67.