Reichsfluchtsteuer

Reichsfluchtsteuer (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Reichsfluchtsteuer
—
Genitiv der Reichsfluchtsteuer
—
Dativ der Reichsfluchtsteuer
—
Akkusativ die Reichsfluchtsteuer
—

Worttrennung:

Reichs·flucht·steuer, kein Plural

Aussprache:

IPA: […]
Hörbeispiele:  Reichsfluchtsteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] Geschichte: im Jahr 1931 in Deutschland zur Verhinderung von Kapitalflucht eingeführte Steuer

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reichsflucht und Steuer

Oberbegriffe:

[1] Steuer

Beispiele:

[1] „Im Jahr darauf verlor er seinen Posten, 1938 emigrierte er in die Schweiz. Es gelang ihm, sein Vermögen zu transferieren, abzüglich der (von Kanzler Heinrich Brüning in der Wirtschaftskrise eingeführten) » Reichsfluchtsteuer « von 25 Prozent, deren Erstattung recht und billig war. Mit Bescheid wurde 1955 Solmssens Anspruch anerkannt, gemäß Währungsreform im Verhältnis 10 zu 2 auf D-Mark umgerechnet und nur zum Teil, nämlich bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, ausgezahlt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Reichsfluchtsteuer“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfluchtsteuer“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsfluchtsteuer“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Reichsfluchtsteuer“

Quellen:

  1. ↑ Die Zeit, 18.11.2010; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfluchtsteuer“