Sondervermögen
Sondervermögen (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Sondervermögen | die Sondervermögen |
| Genitiv | des Sondervermögens | der Sondervermögen |
| Dativ | dem Sondervermögen | den Sondervermögen |
| Akkusativ | das Sondervermögen | die Sondervermögen |
Hinweis:
- „Sondervermögen“ wurde zum Unwort des Jahres 2025 gekürt.[1]
- Die Jury bestehend aus Sprachwissenschaftlern und Journalisten kritisiert die Verwendung des Wortes im Jahre 2025 wegen einer im Alltagsgebrauch "irreführenden euphemistischen Bedeutung des Wortes" und weil durch den Gebrauch „Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung.“ Verschleiert wird dabei, dass es sich keineswegs um Vermögen handelt, sondern um „die Aufnahme von Schulden.“[2]
Worttrennung:
- Son·der·ver·mö·gen, Plural: Son·der·ver·mö·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈzɔndɐfɛɐ̯ˌmøːɡn̩], [ˈzɔndɐfɛɐ̯ˌmøːɡŋ̩]
- Hörbeispiele: Sondervermögen (Info), Sondervermögen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: (oftmals in Geld ausgedrückte Ansammlung materieller und immaterieller Güter) Vermögen, das von einer Rechtspersönlichkeit verwaltet wird, selbst aber keine darstellt
- [2] Rechtssprache, Deutschland: wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist[3]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem Sonder- und dem Substantiv Vermögen
Oberbegriffe:
- [1] Vermögen
Unterbegriffe:
- [1] Altersvorsorge-Sondervermögen, Finanzanlagevermögen, Fonds
- [2] ERP-Sondervermögen, Infrastruktur-Sondervermögen
Beispiele:
- [1] „Sondervermögen sind inländische Investmentvermögen in Vertragsform, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Vertragsbedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden, und bei denen die Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.“[4]
- [2] „Der Bundesrat hat am Freitag die Einrichtung eines Sondervermögens von insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln gebilligt.“[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] gemischtes Sondervermögen, Sondervermögen verwalten/investieren
- [2] Sondervermögen des Bundes
Übersetzungen
[1] Vermögen, das von einer Rechtspersönlichkeit verwaltet wird, selbst aber keine darstellt
[2] wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [(1)] Wikipedia-Artikel „Sondervermögen“
- [2] Wikipedia-Artikel „Sondervermögen (Haushaltsrecht)“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sondervermögen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Sondervermögen“
- [1] Duden online „Sondervermögen“
- [2] wissen.de – Lexikon „Sondervermögen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sondervermögen“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Sondervermögen“
Quellen:
- ↑ "Sondervermögen" ist das Unwort des Jahres 2025. In: Norddeutscher Rundfunk. 13. Januar 2026 (URL, abgerufen am 13. Januar 2026).
- ↑ Pressemitteilung: Wahl des 35. „Unwort des Jahres“. Institut für Germanistische Sprachwissenschaft, Philipps-Universität Marburg, Marburg, Deutschland, 13. Januar 2026, abgerufen am 13. Januar 2026.
- ↑ Wikipedia-Artikel „Sondervermögen (Haushaltsrecht)“ (Stabilversion)
- ↑ Begriffsbestimmungen Investmentgesetz. Abgerufen am 17. August 2021.
- ↑ Bundesrat billigt 3,5 Milliarden Euro für Ganztagsbetreuung. In: Spiegel Online. 27. November 2020, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 16. August 2021).