Sprachpolizei

Sprachpolizei (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Sprachpolizei
—
Genitiv der Sprachpolizei
—
Dativ der Sprachpolizei
—
Akkusativ die Sprachpolizei
—

Worttrennung:

Sprach·po·li·zei, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃpʁaːxpoliˌt͡saɪ̯]
Hörbeispiele:  Sprachpolizei (Info)

Bedeutungen:

[1] Polizei oder eine andere bemächtigte oder selbsternannte Institution, um bestimmte Sprachnormen durchzusetzen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Sprache und Polizei

Oberbegriffe:

[1] Polizei

Beispiele:

[1] „Die Gesellschaft braucht weder Sprachgesetze noch eine Sprachpolizei, aber sie hat Anspruch auf Rat von Fachleuten.“[1]
[1] „Wir brauchen kein Sprachschutzgesetz und keine Sprachpolizei.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachpolizei“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Sprachpolizei“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sprachpolizei“

Quellen:

  1. ↑ Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013, Seite 2–5, Zitat Seite 4.
  2. ↑ Bildung stärken statt Sprachpolizei aufbauen! In: Die Welt. 11. Februar 2001, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 17. August 2013).