Staatslehre

Staatslehre (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Staatslehre
—
Genitiv der Staatslehre
—
Dativ der Staatslehre
—
Akkusativ die Staatslehre
—

Worttrennung:

Staats·leh·re, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːt͡sˌleːʁə]
Hörbeispiele:  Staatslehre (Info)

Bedeutungen:

[1] diejenige Wissenschaft, die das Wesen des Staates untersucht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Lehre sowie dem Fugenelement -s

Unterbegriffe:

[1] Staatsphilosophie

Beispiele:

[1] Die Staatsphilosophie ist ein Teil der allgemeinen Staatslehre.[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Staatslehre“
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Staatslehre“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatslehre“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Staatslehre“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatslehre“
[1] Duden online „Staatslehre“
[1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 22, Artikel „Staatslehre, allgemeine“

Quellen:

  1. ↑
    [1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 23, Artikel „Staatsphilosophie“