Teilbesitz

Teilbesitz (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Teilbesitz
—
Genitiv des Teilbesitzes
—
Dativ dem Teilbesitz
dem Teilbesitze
—
Akkusativ den Teilbesitz
—

Worttrennung:

Teil·be·sitz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈtaɪ̯lbəˌzɪt͡s]
Hörbeispiele:  Teilbesitz (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: räumlich gesonderte Sachherrschaft an einem Teil einer Sache

Herkunft:

Der Begriff leitet sich von dem Substantiv Teil und von dem Verb besitzen ab.

Gegenwörter:

[1] Vollbesitz

Oberbegriffe:

[1] Besitz

Beispiele:

[1] Die Kammer befindet sich im Teilbesitz des Untermieters.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Besitz“
[1] Wikipedia-Artikel „Besitz (Deutschland)“