Testierfreiheit
Testierfreiheit (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Testierfreiheit | — |
| Genitiv | der Testierfreiheit | — |
| Dativ | der Testierfreiheit | — |
| Akkusativ | die Testierfreiheit | — |
Worttrennung:
- Tes·tier·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: Testierfreiheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Erbrecht: Berechtigung, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und Verstößen gegen Verbotsgesetze) durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen Anordnungen zu treffen für den Erbfall, um so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen
Herkunft:
Beispiele:
- [1] Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert.
Übersetzungen
[1] Berechtigung, durch Testament Anordnungen über das eigene Vermögen treffen zu können
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Testierfreiheit“