Testierfreiheit

Testierfreiheit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Testierfreiheit
—
Genitiv der Testierfreiheit
—
Dativ der Testierfreiheit
—
Akkusativ die Testierfreiheit
—

Worttrennung:

Tes·tier·frei·heit, kein Plural

Aussprache:

IPA: […]
Hörbeispiele:  Testierfreiheit (Info)

Bedeutungen:

[1] Erbrecht: Berechtigung, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und Verstößen gegen Verbotsgesetze) durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen Anordnungen zu treffen für den Erbfall, um so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen

Herkunft:

zusammengesetzt aus testieren und Freiheit

Beispiele:

[1] Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Testierfreiheit“