Unterbringungsbefehl

Unterbringungsbefehl (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Unterbringungsbefehl die Unterbringungsbefehle
Genitiv des Unterbringungsbefehls
des Unterbringungsbefehles
der Unterbringungsbefehle
Dativ dem Unterbringungsbefehl den Unterbringungsbefehlen
Akkusativ den Unterbringungsbefehl die Unterbringungsbefehle

Worttrennung:

Un·ter·brin·gungs·be·fehl, Plural: Un·ter·brin·gungs·be·feh·le

Aussprache:

IPA: [ˈʊntɐbʁɪŋʊŋsbəˌfeːl]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] richterliche Anordnung, durch die eine Person gegen ihren Willen in einer geschlossenen Einrichtung – meist einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt – untergebracht wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus Unterbringung und Befehl mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Befehl

Beispiele:

[1] „Gegen den 15-Jährigen bestand wegen einer der anderen Taten bereits ein Unterbringungsbefehl.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Haftbefehl“ (dort auch „Unterbringungsbefehl“)
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterbringungsbefehl“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Unterbringungsbefehl“
[1] Duden online „Unterbringungsbefehl“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unterbringungsbefehl“
[1] wissen.de – Lexikon „Unterbringungsbefehl“

Quellen:

  1. ↑ 15-Jähriger nach Raubserie in Berlin festgenommen. In: Spiegel Online. 12. Dezember 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 12. Dezember 2025).