Unterbringungsbefehl
Unterbringungsbefehl (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Unterbringungsbefehl | die Unterbringungsbefehle |
| Genitiv | des Unterbringungsbefehls des Unterbringungsbefehles |
der Unterbringungsbefehle |
| Dativ | dem Unterbringungsbefehl | den Unterbringungsbefehlen |
| Akkusativ | den Unterbringungsbefehl | die Unterbringungsbefehle |
Worttrennung:
- Un·ter·brin·gungs·be·fehl, Plural: Un·ter·brin·gungs·be·feh·le
Aussprache:
- IPA: [ˈʊntɐbʁɪŋʊŋsbəˌfeːl]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] richterliche Anordnung, durch die eine Person gegen ihren Willen in einer geschlossenen Einrichtung – meist einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt – untergebracht wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Unterbringung und Befehl mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Befehl
Beispiele:
- [1] „Gegen den 15-Jährigen bestand wegen einer der anderen Taten bereits ein Unterbringungsbefehl.“[1]
Übersetzungen
[1] richterliche Anordnung, durch die eine Person in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Haftbefehl“ (dort auch „Unterbringungsbefehl“)
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterbringungsbefehl“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Unterbringungsbefehl“
- [1] Duden online „Unterbringungsbefehl“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unterbringungsbefehl“
- [1] wissen.de – Lexikon „Unterbringungsbefehl“
Quellen:
- ↑ 15-Jähriger nach Raubserie in Berlin festgenommen. In: Spiegel Online. 12. Dezember 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 12. Dezember 2025).