Verfahrenskosten

Verfahrenskosten (Deutsch)

Substantiv

Singular Plural
Nominativ
—
die Verfahrenskosten
Genitiv
—
der Verfahrenskosten
Dativ
—
den Verfahrenskosten
Akkusativ
—
die Verfahrenskosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Ver·fah·rens·kos·ten

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfaːʁənsˌkɔstn̩]
Hörbeispiele:  Verfahrenskosten (Info)

Bedeutungen:

[1] Kosten, die durch eine gerichtliche Verhandlung entstehen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verfahren und Kosten mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Prozesskosten

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Sollten es aber so sein, dass jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten tragen muss, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, muss vor Initiierung eines Verfahrens eine Kosten-Nutzen-Analyse der Kläger durchgeführt werden.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfahrenskosten“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfahrenskosten“
[1] The Free Dictionary „Verfahrenskosten“

Quellen:

  1. ↑ Wikipedia-Artikel „Prüferhaftung“