Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Wettbewerbsverbot | die Wettbewerbsverbote |
| Genitiv | des Wettbewerbsverbotes des Wettbewerbsverbots |
der Wettbewerbsverbote |
| Dativ | dem Wettbewerbsverbot | den Wettbewerbsverboten |
| Akkusativ | das Wettbewerbsverbot | die Wettbewerbsverbote |
Worttrennung:
- Wett·be·werbs·ver·bot, Plural: Wett·be·werbs·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈvɛtbəvɛʁpsfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Wettbewerbsverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Wirtschaft: Einschränkung für Arbeitnehmer, konkurrierende wirtschaftliche Betätigungen zu ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber auszuüben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wettbewerb und Verbot mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Sollte der Arbeitnehmer aufgrund eines alten Arbeitsvertrags in einem bestimmten Bereich ein Wettbewerbsverbot haben, so muss er dies unaufgefordert mitteilen.“[1]
Übersetzungen
[1] Einschränkung für Arbeitnehmer, konkurrierende Betätigungen zu ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber auszuüben
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Wettbewerbsverbot“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wettbewerbsverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wettbewerbsverbot“
- [1] Duden online „Wettbewerbsverbot“
Quellen:
- ↑ Fünf unzulässige Fragenkategorien im Vorstellungsgespräch. In: merkur.de. ISSN 2510-4179 (URL, abgerufen am 4. Januar 2026).