genehmigungsfähig

genehmigungsfähig (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
genehmigungsfähig — —
Alle weiteren Formen: Flexion:genehmigungsfähig

Worttrennung:

ge·neh·mi·gungs·fä·hig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ɡəˈneːmɪɡʊŋsˌfɛːɪç], [ɡəˈneːmɪɡʊŋsˌfɛːɪk]
Hörbeispiele:  genehmigungsfähig (Info),  genehmigungsfähig (Info)

Bedeutungen:

[1] so, dass eine Genehmigung erteilt werden kann

Oberbegriffe:

[1] fähig

Beispiele:

[1] „Beide Angebote, die derzeit ein Auftragsvorprüfungsverfahren der Medienbehörde KommAustria durchlaufen, seien aus der Sicht des VÖP "nicht genehmigungsfähig", wie dieser am Montag in einer Aussendung erklärte.“[1]
[1] „An keinem Ort in Europa wäre dieses Projekt genehmigungsfähig, man müsse europäische Standards einhalten und nicht "doppelbödig" auf die rasch wechselnde regionale Gesetzgebung hinweisen, kritisierte Egit.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „genehmigungsfähig“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „genehmigungsfähig“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „genehmigungsfähig“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „genehmigungsfähig“
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „genehmigungsfähig“

Quellen: