ladungsfähig

ladungsfähig (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
ladungsfähig — —
Alle weiteren Formen: Flexion:ladungsfähig

Worttrennung:

la·dungs·fä·hig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈlaːdʊŋsˌfɛːɪç], [ˈlaːdʊŋsˌfɛːɪk]
Hörbeispiele:  ladungsfähig (Info),  ladungsfähig (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: so geartet, dass damit ein Zugang zu einer Person gewährleistet/möglich ist, dass eine Zustellung eines Dokumentes erfolgen kann

Beispiele:

[1] Wir sind noch dabei, eine ladungsfähige Adresse zu ermitteln.
[1] Die ladungsfähige Anschrift ist in der Regel und in der juristischen Praxis der nachgewiesene Wohnsitz einer Person.
[1] „Die Angabe der ladungsfähigen Adresse ist daher eine zwingende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erhebung einer Klage vor den ordentlichen Gerichten.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ladungsfähige Adresse/Anschrift

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ladungsfähig“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „ladungsfähig“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „ladungsfähig“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „ladungsfähig“

Quellen:

  1. ↑ Ladungsfähige Anschrift. Abgerufen am 5. August 2021.