schulpflichtig

schulpflichtig (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
schulpflichtig — —
Alle weiteren Formen: Flexion:schulpflichtig

Worttrennung:

schul·pflich·tig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈʃuːlˌp͡flɪçtɪç], [ˈʃuːlˌp͡flɪçtɪk]
Hörbeispiele:  schulpflichtig (Info),  schulpflichtig (Info)

Bedeutungen:

[1] (gemäß dem Gesetz) zum Schulbesuch verpflichtet

Herkunft:

Ableitung von Schulpflicht mit dem Ableitungsmorphem -ig

Beispiele:

[1] In Deutschland ist man je nach Bundesland mindestens neun Jahre lang schulpflichtig.
[1] „Laut dem Gesetz dürfen Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, an allgemeinbildenden Pflichtschulen nicht als außerordentliche Schüler aufgenommen werden.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „schulpflichtig“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „schulpflichtig“
[1] Duden online „schulpflichtig“
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „schulpflichtig“ auf wissen.de
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „schulpflichtig“
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „schulpflichtig“

Quellen:

  1. ↑ Bernadette Bayrhammer: Kritik an "Schulverbot" für Flüchtlinge zeigt Wirkung. In: DiePresse.com. 13. September 2016, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 20. Januar 2018).