teilnahmeberechtigt

teilnahmeberechtigt (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
teilnahmeberechtigt — —
Alle weiteren Formen: Flexion:teilnahmeberechtigt

Worttrennung:

teil·nah·me·be·rech·tigt, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈtaɪ̯lnaːməbəˌʁɛçtɪçt], [ˈtaɪ̯lnaːməbəˌʁɛçtɪkt]
Hörbeispiele:  teilnahmeberechtigt (Info),  teilnahmeberechtigt (Info)

Bedeutungen:

[1] dazu berechtigt, an einer bestimmten Veranstaltung oder einem Wettbewerb teilzunehmen

Herkunft:

zusammengesetzt aus Teilnahme und berechtigt

Oberbegriffe:

[1] berechtigt

Beispiele:

[1] „Denn irgendwann haben alle aktiven Nutzer, deren Account teilnahmeberechtigt ist, den Knopf entweder gedrückt oder sich willentlich enthalten.“[1]

Wortbildungen:

Teilnahmeberechtigter

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „teilnahmeberechtigt“, Seite 1054.
[1] Duden online „teilnahmeberechtigt“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „teilnahmeberechtigt“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „teilnahmeberechtigt“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „teilnahmeberechtigt“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „teilnahmeberechtigt“

Quellen:

  1. ↑ Reddit-Experiment: Ein virtueller Knopf wird zum Kultobjekt. In: Der Standard digital. 21. August 2009 (URL, abgerufen am 22. Mai 2025).