zwangsversteigern

zwangsversteigern (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ich—
du—
er, sie, es—
Präteritum ich—
Konjunktiv II ich—
Imperativ Singular—
Plural—
PerfektPartizip IIHilfsverb
zwangsversteigert haben
Keine weiteren Formen

Anmerkung:

Das Verb wird nur im Infinitiv und im Partizip Perfekt verwendet.[1]

Worttrennung:

zwangs·ver·stei·gern, Präteritum: —, Partizip II: zwangs·ver·stei·gert

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsfɛɐ̯ˌʃtaɪ̯ɡɐn]
Hörbeispiele:  zwangsversteigern (Info)

Bedeutungen:

[1] zwangsweise versteigern

Beispiele:

[1] „Klagen über entlaufene Bauern gingen den Staat nun nichts mehr an, und der Besitz des Grundherrn konnte zwangsversteigert werden, wenn er die Steuer nicht zahlte.“[2]
[1] „Immobilien dienten als Sicherheit für die Kredite, und wenn der Schuldner säumig wurde, konnte man sein Eigentum zwangsversteigern, und zwar ohne lästige Vermittler, die ihren Anteil gefordert hätten.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zwangsversteigern“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zwangsversteigern“
[1] Duden online „zwangsversteigern“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zwangsversteigern“

Quellen:

  1. ↑ Duden online „zwangsversteigern“
  2. ↑ Dietmar Rothermund: Geschichte Indiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 3. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-47994-6, Seite 57.
  3. ↑ Jake Adelstein: Tokyo Vice. Eine gefährliche Reise durch die japanische Unterwelt. 1. Auflage. Riva, München 2022, ISBN 978-3-7423-2091-9, Seite 228.