Alternatives Grundgesetz
Das Alternative Grundgesetz ist eine Gesetzesinitiative von Erich Schäuble, um Auswüchse der Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland besser vorbeugen zu können. Unbestritten sind Gefährder, die diese Freiheit raffiniert umgehen, in hohe Positionen des Staates vorgerückt. Auch die Abschaffung der freien Wahlen und des Verfassungsgerichtes könne langfristig deren Vorgehen nicht unterbinden, so Hr. Schäuble, dass er am 30. Februar 2009 mit der Vorlage eines alternativen Grundgesetzes, eine bahnbrechende Arbeit vorlegen musste.
Siehe auch: Lissaboner Vertrag
Prä-Ampel
Im Bewusstsein seiner Sicherheit vor dem Menschen und der Transpiration durch die Angst, von dem Willen beseelt, als berechtigte Vorsorge in einem vereinten Europa der Überwachung der Welt zu dienen und zum Schutze der Demokratie, hat sich Erich Schäuble kraft seiner verfassungsgebenden Paranoia Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zur unverletzlichen und unveräußerlichen Sicherheit als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte entbinden je nach Lage der Dinge, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, durch die neu zu schaffende Behörde für die vorbeugende Beurteilung der Gesinnung.
Artikel 2
entfällt aufgrund der Unwichtigkeit
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor der Sicherheit gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt zu kontrollieren. Der Staat fördert die Durchsetzung.
(3) Jeder darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden, weil es international üblich ist.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind verletzlich und bedürfen der Kontrolle.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird unter Beobachtung gewährleistet.
(3) Jeder kann zum Kriegsdienst mit der Waffel gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5
Niemand hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, wenn es der Sicherheit widerspricht. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden auf Probe gewährleistet. Eine Zensur findet nur zur Sicherheit statt. Sollte jemand seine Meinung so kundgeben, das es die nationale Sicherheit gefährdet, kann dies unverzüglich die Todesstrafe nach sich ziehen.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der Überwachung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht des Staates sofern die natürlichen Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen. Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 7
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 8–19
entfällt
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Kontrollstaat.
(2) erledigt
(3) Die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind nicht an Gesetz und Recht gebunden, sofern es der Sicherheit des Staates dienlich ist.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, kann und wird die deutsche Staatsbürgerschaft mittels Ostrakismos entzogen. Das nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 21–144
ersatzlos gestrichen
Artikel 145
Das Wort "Deutschland" und alle davon abgeleiteten Wörter müssen immer groß geschrieben werden, auch wenn sie als Adjektiv gebraucht werden.
Artikel 146
Dieses Grundgesetz ist die Vollendung Deutschlands. Es verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke, nach erfolgter Entfernung unerwünschter Subjekte, in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ziel
Als schwächste Form der Herrschaft des Volkes, so in der Einleitung von Erich Schäuble, kann die Demokratie nur vor sich selbst geschützt werden.