B.U.Z.

Die Buchstabenkombination B.u.Z (betriebswirtschaftlicher, subkommunikativer Hinweiscode) ist heute eine feste verwaltungswissenschaftliche Abkürzung für einen verschleierten Imperativ im Verhältnis zwischen hierarchisch untergeordneten Bürosachbearbeitern und der Verwaltungsoberschicht (kurz BWL´er). Der tagtägliche Einsatz der "B.u.Z.-Abkürzung" auf kleinen farbigen Postit-Merkzetteln ist eine organisationspsychologische Herausforderung geworden.

Die Abkürzung "B.u.Z." steht für die „Bitte um Zeichnung“. Der Chef soll damit höflich angeregt oder diskret darauf aufmerksam gemacht werden, dass er seine Unterschrift unter ein Dokument setzen muss oder sollte. Es handelt sich meist um entscheidungsrelevante Verwaltungsdokumente, wie Rechnungen, Zahlungsanweisungen, Verträge und alle Geschäfts- oder Verwaltungsvorgänge überhaupt. Es muss insofern ein zugegeben fast undurchsetzbarer Zeichnungszwang bestehen, zu welcher eine handschriftliche Unterschrift auf echtes Papier von einem echten Zeichnungsberechtigten geschrieben werden muss.

Auch wenn viele Entscheider in einem schalfwandlerisch sicheren Zustand immer genau zu wissen scheinen, welches Dokument unterzeichnet werden soll und welches nicht, kann es doch von Vorteil sein, wenn die Vorlagenmappe für den/die Chef/in mit kleinen farbigen Post-it-Klebezetteln mit dem Hinweis „B.u.Z.“ vormarkiert ist, damit der "B.u.Z."-Aufwand schon morgens beim Herantreten an den Schreibtisch per Blicksichtung in den Wichtigkeitskreis der Tagesüberlegungen aufgenommen werden kann.

B.u.Z. im Verwaltungsalltag

Gefahren phonetischer Missverständnisse

Die aussprachliche Betonung von "B.U.Z." sollte auf keinen Fall wie das Tun-Wort "Putzen" klingen, was insbesondere bei weiblichen Vorgesetzen zu emanzpatorischen Missverständnissen führen kann. Dementsprechend ist die diaretische Trennung mit Stützvokalen vorzuziehen : "Bee - Uuh - Zett".

Weiterentwicklung des AbkürzungsCodes im Büro

Ein korrekt verwendeter Abkürzungscode B.U.Z. kann bei gekonnter Verwendung auch weiterentwickelt und abgeändert werden, z.B.

  • B.n.Z. (Besser nicht zeichnen!)
  • B.d.Z. (Besser doch zeichnen!)
  • B.g.Z. (Bitte gleich zeichnen!)
  • B.h.Z. (Bitte heute zeichnen!)
  • B.v.d.n.Z. (Bitte vielleicht doch noch zeichnen!)

Aus diesen weiterentwickelten Abkürzungscodes kann man eine gewisse Variabilität der möglichen Verständigungsmodi erkennen. Bei schwierigen Entscheidungsszenarien kann der untergebene Sachbearbeiter dem Chef auf verschlüsselte und unkompromitierende Weise einen Hinweis auf den korrekten Geschäftsgang geben, ohne dass dessen "Status Quo" leidet. Die kleinen "B.u.Z. - Klebezettelchen" werden nach erfolgreichen Abschluss des Zeichnungsvorganges vom Zeichnungsdokument abgeklebt, stillschweigend vernichtet und nicht in die Vorgangsdokumentation einer bestehenden EDV aufgenommen. Damit wird nachher kein chefliches Kompromitteriungspotential in den Akten auffindbar sein.

Psychospiele mit B.u.Z.s

Ausfluss der entscheidungstheoretischen Variabilität ist das langsame Entstehen einer Art psychologischer Endspieltheorie im Büro - zwischen der Sachbearbeiter-Ebene und dem Boss (der Bossin). Es es entwickelt sich automatisch ein spielerischer Kommunikationsdialog zwischen beiden Seiten, die auf bislang wunderbare Weise zum Handeln anregt.

Folge der B.u.Z.-Kommunikation (im Folgenden "BUZ-COM" genannt) ist ein auf ultraschnellem Morsecode basierendes Büro-Endspiel (Endspieltheorie - Arbeitsrecht). Die Qualität der aus BUZ-COM-Sachentscheidungen gefällten Endergebnisse heben sich deutlich von herkömmlichen Verwaltungsentscheidungen ab. Durch den Einsatz der BUZ-COM wurden nicht nur die Entscheidungsgeschwindigkeiten erhöht, sondern auch eine inhaltliche Anreicherung der zu entscheidenden Sachlagen.

Ein Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren der BUZ-COM ist in der Entscheidung befindlich.

Staatliche Normierung und Konformitätsfindung der BUZ-AbkürzungsCodes

Die als förderlich wahrgenommene verwaltungsinterne BUZ-Com hat mittlerweile auch den Staat auf den Plan gerufen, welcher die BUZ-Nomenklatur in eine erste DIN-Norm überführen möchte - die "DIN 1001 - BUZ" soll in etwa vier Jahren allen europäischen Betrieben zur Freigabe durch das Europäische Parlament erteilt werden.

Der Vorgang "DIN 1001 - BUZ" befindet sich bis dahin noch in der Unterschriftenrunde, der entscheidenden europäischen Gremien.

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