Entschuldigung
Eine Entschuldigung ist ein durch einen Schuldenberater angestoßener Prozess, der darauf hinausläuft, dass der Schuldner sich von seinen Schulden befreit. Der gesetzliche Hintergrund dafür ist im Deutschen Insolvenzgesetz §42 festgelegt.
Finanzielle Entschuldigung
Entstehung von Schulden
Schulden entstehen normalerweise, wenn sich Arbeitslose jeden Tag zwei Schachteln Zigaretten und je einen Flachbildfernseher für sich und ihre Kinder kaufen. Hinzu kommen noch weitere günstige Monatsraten für diverse Elektrogeräte von Media Markt. Mit den laufenden Unterhaltskosten für einen Golf GTI und einem Fiat Punto für die Frau sind die monatlichen Ausgaben dann etwa zwei- bis dreimal so hoch wie die monatlichen Einnahmen. Wenn der Dispositionskredit dann fast vollständig ausgereizt ist und die ersten Mahnungen eintreffen, wird es Zeit, sich bei den verärgerten Gläubigern zu entschuldigen.
Der Weg zur Entschuldigung
Der Staat stellt dem Schuldner bzw. Schuldigen einen kostenlosen Schuldenberater (Entschuldiger) zur Verfügung. Gewöhnlicherweise handelt es sich um einen weißhaarigen, alten Mann namens Peter Zwegat. Dieser schreibt zunächst ein paar Zahlen auf einen Flipchart und sagt der schuldigen Familie, dass man das Rauchen einstellen soll und die Mutter und die älteste Tochter einem Nebenjob, üblicherweise auf dem Straßenstrich, nachgehen müssen.
Als nächstes geht der Entschuldiger zu den Gläubigern und sagt: „Herr XYZ entschuldigt sich, dass er seine Schulden nicht zurückzahlen kann. Er wird's auch nie wieder tun!“. In der Regel ist der Fall damit erledigt, der Schuldner hat sich entschuldigt und ist somit schuldenfrei. Eine solche Entschuldigung ist sieben Jahre gültig. Danach kann das Spiel von vorne los gehen.
Schriftliche Entschuldigung in der Schule
Eine Sonderform der Entschuldigung ist laut Bundesbildungsgesetz §815b im deutschen Schulwesen notwendig. Ein Schüler kann nämlich bei einer Schule ebenfalls Kredite bzw. Darlehen aufnehmen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Bildungskredit. Dies bedeutet, dass der Schüler dem Unterricht fern bleiben darf, wenn er im Gegenzug den verpassten Unterricht in „Eigeninitiative“ nachholt. Jedoch schuldet der Schüler der Schule seine Anwesenheit. Damit die Schulleitung darüber nicht erbost, ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern nötig.
Aus bürokratischen Gründen muss eine solche Entschuldigung von einem Elternteil unterschrieben werden, auch wenn der Schüler bereits die Volljährigkeit erreicht hat. Da Schüler in der Regel moralisch höchst anständige Menschen sind, würden sie eine solche Unterschrift natürlich nie fälschen.
Um die gleiche Effizienz wie eine moderne Schule an den Tag zu legen, fertigen viele Eltern bereits Blanko-Entschuldigungen an, die statt einer Unterschrift lediglich den Vermerk „Diese Entschuldigung wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift“ versehen werden.