Unterschriftenfälschung
Unterschriftenfälschung gilt nach Paragraf Irgendwo als ein schwerer Delikt, der juristisch zu beanstanden ist. Somit ist es gleichzusetzen mit Raub und Mord, wenn nicht noch schlimmer. Schließlich begeht man damit in gewisser Weise Rufmord und geistlichen Diebstahl. Man kann aber auch per Unterschrifteinfälschung wirklich Diebstahl begehen, indem man beispielsweise Schecks fälscht.
Folgen
Da man mit Unterschriftenfälschung die Meinung eines anderen Verleumdet, kann dieser sich sehr in seiner Ehre verletzt fühlen. Das Opfer könnte sogar denken, dass er nun gebrandmarkt ist mit einer Meinung, die er gar nicht vertritt - tragisch. Er wird natürlich mit allen mitteln versuchen diese Verfälschung rückgängig zu machen. Was aber nur ein Anzeichen für Schwäche ist, dass die Meinung einem wirklich gehören könne!
Gründe für Unterschriftenfälschung
Bilder, deren Unterschrift noch gefälscht werden muss
- gez. UNICEF
- gez. Frau Schavan
Über ihr Teufelssystem