Handballtorhüter

Handballtorhüter; Symbolische Bezeichnung für einen gegen die Menschenrechte verstoßenen Berufszweig. Das Lemma "Handballtorwart" ist aus folgenden Gründen nicht für einen humoristischen Artikel geeignet:

Ein psychisch gestörter Handballtorhüter beim täglichen Training.

Amnesy-International erklärt zum Thema Handballtorwart:

Artikel 1: Allgemeine Einwände gegen die Tätigkeit des Torhüters

Das brutale Werfen von Bällen, aus einer Entfernung von knapp vier Metern verstößt gegen sämtliche Menschenrechte. Viele Torhüter werden zu ihrem Dasein gezwungen. Das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" ist unantastbar und wird verletzt, wenn Bälle mit rund 100 Stundenkilometer auf den Torhüter einbrechen, der beim Versuch des von Angst erfüllten Ausweichens den Ball auch noch mit der Hand abwehren muss, was mit großen körperlichen Schmerzen verbunden ist.

Artikel 2: Verstoß gegen Folterverbote

Genau dasselbe gilt für den "Schutz vor Folter, vor Zwangssterillisation und Zwangskastration ohne Einwilligung des Patienten, Schutz vor Körper - und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung, Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule". Diese rechte sind beim Beruf des Handballtorwarts nicht gegeben. Durch permanentes Abwerfen wird eigentlich postwendend die Folter wieder eingeführt, es wird getestet, wie weit man gehen kann (Menschenversuche), wenn ein Ball zwischen die Beine trifft hat man es mit Zwangskastration zu tun.

Es ist Körperstrafe, wenn sich vorher auf unangenehmste Art und Weise gedehnt werden muss. Grundsätzlich ist der Torhüter entwürdigender und erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Das Treffen von Bällen auf den Körper des Torwarts muss als schlimmste und brutalste, körperliche Züchtigung gewertet werden! Es gibt das "Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person", was niemals für einen Handballtorhüter gesichert ist.

Artikel 3. Mangelnde Meinungsfreiheit:

Auch darf der Torwart seine Meinungsfreiheit nicht äußern, da er einem Sicherheitsmann, dem sogenannten Schiedsrichter nicht einmal sein körperliches Leiden klarmachen und ihm mitteilen darf, wie mit seinen Gefühlen und Menschenrechten umgegangen wird, da dieser immer sehr stur an der Hausgrenze steht und nur hin und wieder ein Lied pfeift.

Artikel 4: Verlust der persönlichen Freiheit und persönlicher kontakte

Der Torhüter ist in einem circa drei Meter breiten Kasten gefangen und auch sonst darf sich ihm keiner bis auf sechs Meter nähern. Der Körper als Eigentum wird dem Torhüter somit genommen. Selbiges gilt auch für die "Freiheit vor willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung)" ,welche dem Torhüter genommen wird, wobei man sogar noch bemerken muss, dass die Wohnung nicht freiwillig bezogen wurde. In den sechs Meter großen Raum springen auch noch wilde Angreifer herein und betreten somit die Wohnung, was einem ungeahndeten Hausfriedensbruch gleich kommt.

Die Reisefreiheit ist alleine durch das Festhalten („Freiheitsberaubung“) in einem 6-Meter Gehege mit Hasenkasten nicht gegeben, genauso wie auch die Versammlungsfreiheit abgeschafft ist. Nicht mal eigene Mannschaftsfreunde oder Familie dürfen die Wohnung (6-Meter Raum) des Torhüters betreten, da sonst der sogenannte Schiedsrichter erneut ein Lied pfeift!

Artikel 5: Nichtgegebenheit Lebensnotwendiger und ähnlicher Güter

Geleugnet wird ja auch das "Recht auf Selbstbestimmung (§1)", weil wie oben bereits dargestellt, sich kein Torhüter hierfür entschieden hat. Wenn auch das "Recht auf Arbeit (§6)", zwar gewährleistet, aber mit Zwangsarbeit gleichzusetzen ist, ist auch dieses eigentlich nicht vorhanden, ganz zu schweigen von dem "Recht auf angemessene Entlohnung (§7)", darauf muss nicht weiter eingangen werden. Der "Schutz von Kindern (§ 10)" ist nicht gegeben, da selbst Kinder schon zu dieser schlimmen Arbeit verpflichtet werden.

Das "Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (§11)", kann man vergessen. Weder einen Stuhl, einen Fernseher noch Hygienemittel finden sich in der Wohnung, dem 6-Meter Raum. Im Gegenteil, sogar Harz wird noch durch den brutalen Ball in die Wohnung hereingetragen! Das "Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (§ 11)" kann man vergessen, da ein Handballtorhüter, großer körperlicher Folter und brutalen Ereignissen ausgesetzt ist.

Bücher sind in der Torwart-Wohnung nicht zu finden, womit das "Recht auf Bildung (§13)" nicht gewährleistet ist. Das "Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben (§ 15)" ist wegen den oben genannten Gründen nicht gegeben.

Fazit und Forderungen

Aufgrund all dieser schockierenden Neuigkeiten und Ereignisse wurde im Januar 2008 eine Initiative des deutschen Sportminister gegründet, welche fordert:

  • Vergrößerung des 6-Meter Raumes auf mindestens zehn Meter
  • Bücherregal, Sitzgelegenheiten, Kulturgegenstände, Küche, sowie Fernseher im 10-Meter Raum
  • Betret-Verbot des 10-Meter Raumes für Feldspieler
  • Reisefreiheit für den Torhüter
  • Freiheit für den Torhüter
  • Körperliche Unversehrtheit für Torhüter, was mit der Abschaffung des Balles erreicht wird.
  • Verkleinerung des Tores um ein mühsames Bücken zu verhindern

Es wurde versucht, die große Unterdrückung der Torhüter mit Geldspenden zu verringern. Allerdings kam noch kein Cent an. Die Torhüter fordern nun alle Mitbürger auf, auch zu spenden!

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