Pustekuchen

Der Pustekuchen ist eine sogenannte autoaktive Gebäckvariation. Der gewöhnliche Pustekuchen wird hauptsächlich als Geburtstagstorte, seltener auch als Jubiläumstorte, verwendet. Durch seine ausgeklügelte Konstruktion ist der Pustekuchen imstande, auf ihm angebrachte brennende Kerzen selber auszupusten (daher sein Name Pustekuchen).

Grundsätzliche Technik

Der Pustekuchen tritt vorrangig in zwei Formen auf, die sich durch quasi inverse Technik unterscheiden.

Explosionsverfahren

Der Pustekuchen mit Explosionsverfahren basiert auf der Verwendung eingelagerter Raumstrukturen mit Überdruck (vulgo: Gasblasen). Durch Backpulver (auch Treibpulver genannt) werden beim Backen in unregelmässiger Struktur im Kucheninneren vornehmlich mit Kohlendioxid gefüllte Blasen erzeugt. Bei hinreichend genauer Beachtung der Konstruktionsvorschrift (vulgo: Backrezept) gelingt es, sämtliche Gasblasen zu späterer simultaner induzierter Explosion zu bringen (Induzierungsmechanismus ist meist das Absingen eines Geburtstagsliedes o. ä.). Bei genügender Festigkeit der äußeren Hülle (vulgo: Kruste) entweicht ein kurzzeitiger heftiger Gasstrom, der sämtliche außen befestigten brennenden Kerzen zum Verlöschen bringt. Hierbei wird im Idealfall der Kuchen selbst nicht zerstört, sondern dieser sackt, unter Auftreten eines typischen Seufzgeräusches, auf ca. 90% seines Ursprungsvolumens zusammen.

Implosionsverfahren

Beim Implosionsverfahren entstehen beim Herstellungsprozess im Kucheninneren Raumstrukturen mit Unterdruck (Vakuumblasen). Durch induzierten Zerfall (s. o.) dieser Blasen wird die Außenluft um den Kuchen herum ins Kucheninnere gesogen. Dieser Einsaugprozess kühlt die außen brennenden Kerzen kurzzeitig derart ab, sodass die Flammen ihre chemische Reaktion (Verbrennung) spontan einstellen und auch diesenfalls alle Kerzen verlöschen. Das hierbei auftretende Einsaugzischen ist vom Laien nur schwer vom Explosionsseufzen zu unterscheiden. Wenn also auch streng genommen der Implosionskuchen kein eigentlicher Pustekuchen sondern ein Sogkuchen ist, so hat sich letztere Bezeichnung nicht durchsetzen können, weswegen auch der Implosionskuchen umgangssprachlich mit Fug und Recht als Pustekuchen bezeichnet werden muss.

Nebenwirkungen

Wird ein Pustekuchen verspeist, ohne den Explosions- bzw. Implosionsmechanismus ausreichend vorher induziert zu haben, so können zweierlei (z. T. gefährliche) Nebenwirkungen auftreten.

Explosion im Inneren des Verspeisenden

Je nach Ort der Explosion reichen die Nebenwirkungen von Aufstoßen und Rülpsen über massive langandauernde Bäuerchen bis hin zu Blähungen und ungewollten rektalen Feststoffabsonderungen auch größeren Umfanges.

Implosion im Inneren des Verspeisenden

Hier ist vor allem die Implosion im Magen des Verspeisenden als Nebenwirkung dokumentiert. Der entstehende Unterdruck bewirkt eine massive Kompression des Magens durch den Binnendruck umliegender Organe. Die spontan einsetzende Magenverkleinerung bewirkt ein sofortiges Sättigungsgefühl. Implosionstorten werden daher oftmals insgeheim dann angeboten, wenn der Kuchen wieder mal nicht für alle reicht, da diesenfalls alle Speisenden bereits nach wenigen Bissen pupsatt sind.

Weitere Anwendungen

Auf letzterem Effekt beruht der Einsatz von Pustekuchen auf Implosionstechnikbasis als appetitzügelnde Vorspeise. Die Darreichungsform variiert in diesem Fall von Pastetchen bis hin zu Souffles. Berichte, nach denen Geheimdienste wie CIA oder BND Pustekuchen für Geheimaufträge missbrauchen (sogenannte lethal special tasks), halten einer näheren Nachprüfung nicht stand und müssen eindeutig in den Bereich "Verschwörungstheorie" verwiesen werden.

Allgemeines

Nach geltendem Recht sind nicht ordnungsgemäß induziert implodierte/explodierte Pustekuchen als Sondermüll zu entsorgen. Grossbäckereien, die zu gewerblichen Zwecken entsprechende Mengen Pustekuchen produzieren, unterliegen darüber hinaus denselben gesetzlichen Regelungen wie Hersteller von Feuerwerksartikeln.

Vorläufer

Die Abbildung rechts zeigt einen frühzeitlichen Pseudo-Pustekuchen aus der Klasse der nichtautoaktiven Gebäckarten. Gut zu erkennen ist hier, dass es keineswegs der Kuchen ist, der pustet, sondern eine primitive propellerähnliche Hilfskonstruktion, welche erstens formunschön ist und zweitens unter Energiespargesichtspunkten nicht dem Kyoto-Protokoll entspricht. In der EU sind daher Typen dieser Art bereits seit Jahren nicht mehr zugelassen.

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