Selbstjustiz
Die Selbstjustiz ist eine Bestrafung, die der Mensch sich selbst auferlegt. Sie wurde 1964 zusammen mit der Selbstbedienung eingeführt. Ihr Zweck war die Personaleinsparung.
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Bei kleinen Straftaten sollten sich die Täter selber nach einer amtlichen Tabelle verurteilen und bestrafen. Die Akzeptanz sollte durch einen Bonus (Strafminderung 20%) plus einem Gutschein für eine Beichte, mit abschließender Absolution, erhöht werden. Da sich dieses Modell nicht rechnete wurde es schon 1971 teilweise abgeschafft. Zur Zeit findet Selbstjustiz nur noch im Steuerrecht und im privatem Bereich Anwendung.
Unterarten
Lynchen
Erfunden wurde es von Charles Lynch (1736–1796). Er entwickelte ein Verfahren mit dem man leichtgläubige und labile Persönlichkeiten dazu bringt, zielgerichtet, in Massen über bestimmte Personen oder Personengruppen her zu fallen.
Diese Praktiken werden auch erfolgreich betrieben um den Zorn unzufriedener in genehme Bahnen zu lenken. Dem Mob wird suggeriert er könne endlich einmal diese legendären Anderen, die immer Schuld sind, dingfest machen und zum Teufel jagen.
Das Lynchen wird an vielen Orten der Welt praktiziert und immer weiter entwickelt. Die größten Fortschritte werden aktuell in Sachsen (Ballungsraum für Selbstjuristen; fachsprachlich: Lynchknoten) gemacht.
Dort wird ein Verfahren erforscht, um gegen die bösen Asylbewerber vorzugehen, die ja wissenschaftlichen Studien nach an allem Schuld sind.
Mit Selbstjustiz hat es insofern zu tun da man gerne, mit Hilfe des Lynch-Verfahren©, von seiner eigenen Schuld ablenkt und die Bestrafung jemandem anderen auferlegt.
Selbstgeißelung
Bei der Selbstgeißelung verabredet man sich freiwillig (!) zu einem einstündigen Treffen mit der Familie Geissen (frühere Rechtschreibung: Geißen, daher immer noch so gebräuchlich). Dabei wird man mit einem der Luxusautos der Geissens überfahren, von der Ehefrau angeschrien und von den Kindern als Prinzessin verkleidet. Außerdem muss man ziemlich viel Geld sparen beim Stromanbieterwechsel.