Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).

Geschichte

Westdeutschland

Bis zum Jahre 1975 wurde der Frequenzbereich um 27 MHz in Westdeutschland vorwiegend für Betriebsfunkzwecke genutzt. Die dafür vorgesehenen Geräte – nach der Zulassungsnummer auch „K-Geräte“ genannt – durften nur mit einem Bedarfsnachweis betrieben werden.

Die Kanäle/Frequenzen wurden folgenden Bedarfsträgern zugeteilt:

  • Gruppe I: K 1:26,965 - K 2:26,975 - K 3:26,985 - K 4:26,995 - K 5:27,005 (BOS, DLRG, THW)
  • Gruppe II: K10:27,055 - K11:27,065 - K12:27,075 - K13:27,085 (Öff. Aufgaben, Forst, Versorger (Gas, El.))
  • Gruppe III: K14:27,155 - K15:27,165 - K16:27,175 - K17:27,185 (Industrie-Betriebsfunk)
  • Gruppe IV: K21:27,225 - K22:27,235 - K23:27,245 - K24:27,255 - K25:27,265 - K26:27,275 (Sport, Gewerbe und weitere Bedarfsträger)
  • Gruppe V: K20:27,215 (Für sonstige Berechtigte)

Am 1. Juli 1975 gab das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation mit Amtsblattverfügung 393/1975 den CB-Funk in der Bundesrepublik Deutschland für die Allgemeinheit frei, zunächst auf den Kanälen 4 bis 15 und in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5 Watt für Feststationen und mobile Geräte sowie 0,1 Watt für tragbare Geräte. Für Feststationen wurde eine monatliche Gebühr in Höhe von 15 DM erhoben.

1977/78 kamen erste Geräte auf den Markt, die neben AM auch über die Modulationsart FM verfügten.

1981 erweiterte das Ministerium den CB-Funk auf die Kanäle 1 bis 22 mit maximal 0,5 Watt, allerdings beschränkt auf die Modulationsart FM (Amtsblatt 62/1981, Verfügung 434/1981). Die Beschränkung auf FM begründete die Behörde mit der höheren Störsicherheit dieser Modulationsart. CB-Funk-Aussendungen in AM hätten in der Vergangenheit zu Störungen des Rundfunk- und Fernsehempfangs geführt.

In Gesprächen mit Herstellern und dem Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk konnten die Bedenken der Behörde gegen die Modulationsart AM ausgeräumt werden. So wurden schließlich am 12. April 1983 mit Amtsblatt-Verfügung 55/1983 die Kanäle 1 bis 40 mit maximal 4 Watt Sendeleistung in FM und die Kanäle 4 bis 15 mit maximal 1 Watt Sendeleistung in AM freigegeben.

1996 wurde der Frequenzbereich um die Kanäle 41 bis 80 erweitert, so dass der CB-Funk in Deutschland heute über 80 Kanäle verfügt, die teilweise auch für digitale Betriebsarten und die Modulationsart SSB auf den 12 AM-Kanälen mit 4 Watt PEP freigegeben wurde.

Seit Dezember 2011 dürfen die Kanäle 1 bis 40 mit 4 Watt ERP in AM und FM sowie mit 12 Watt PEP in SSB sowie die Kanäle 41 bis 80 mit 4 Watt ERP in FM genutzt werden.

DDR und neue Bundesländer

In der DDR gab es keinen für die Allgemeinheit freigegebenen CB-Funk. Der Betrieb der Geräte war in der DDR unter Strafe verboten. Die Frequenzen wurden nicht selten von der Deutschen Post der DDR und dem Ministerium für Staatssicherheit überwacht. Besucher aus Westdeutschland mussten bei der Einreise mitgeführte Geräte an einer Grenzübergangsstelle abgeben. LKW-Fahrer, die mit Einreise die Waren für die DDR transportierten, mussten eine Sondergenehmigung mitführen und durften das fest eingebaute Funkgerät unter Androhung von Beschlagnahmung des Geräts und Bestrafung nicht benutzen. Nach der Wende übernahm der CB-Funk in den neuen Bundesländern zeitweise die Rolle eines überall einsetzbaren und kostengünstigen Kommunikationsmediums, wurde jedoch bald von Mobiltelefonen verdrängt.

Eigenschaften

CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist als Jedermannfunk zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein. So weiß man nie genau, wer gerade mithört und kann häufig neue Menschen kennenlernen.

Das Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten ist im CB-Funk nicht gestattet. CB-Funk-Antennen dürfen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.

Die mit CB-Funkgeräten erzielbare Reichweite ist von verschiedenen Faktoren wie z. B. Sendeleistung, Antennenbauart, Antennenstandort und umliegender Bebauung abhängig.

Mit auf dem Hausdach montierten Stationsantennen, meist Vertikalstrahlern, deren mechanische Länge 5,50 m und 6,50 m (entsprechend 1/2 bis 5/8 der Wellenlänge λ) beträgt, sind Reichweiten von ca. 20 km bis 80 km möglich. Durch den Einsatz von Richtantennen kann die Reichweite erheblich gesteigert werden. In Österreich ist der Betrieb von Richtantennen im CB-Funk nicht gestattet.

Bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4-λ-Strahler) beträgt die Reichweite normalerweise etwa 10–30 km. Mit langen Mobilantennen (ca. 1,50 m bis 2,65 m) können – abhängig von Standort und Montagehöhe – manchmal fast so große Reichweiten wie mit Stationsantennen erzielt werden.

Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades solcher Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Da CB-Handfunkgeräte jedoch meist über eine austauschbare Antenne samt entsprechendem Anschluss verfügen, lassen sich über entsprechende Adapter verschiedenste andere Antennen damit benutzen. Sofern ein Handfunkgerät im Batteriebetrieb nicht mit geringerer Leistung als den für den CB-Funk erlaubten Werten sendet, sind in diesen Fällen dieselben Reichweiten möglich wie mit anderen CB-Funkgeräten.

Einflüsse des Funkwetters, zumeist durch Sporadic-E, äußern sich gelegentlich in Reichweitensteigerungen bis über 2000 km, wodurch der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht und lokale Kommunikation erschwert wird. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch.

Das meteorologische Wetter besitzt kaum Einfluss auf die Reichweite.

Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk nach seinem Verbreitungsmaximum in den frühen 1990er Jahren stark an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele Nutzer versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man seltener mit CB-Funk ausgestattete PKW, weil Mobiltelefone oft diese Rolle übernommen haben. Von LKW-Fahrern wird CB-Funk jedoch noch häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt CB-Funk seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet-Geräte verwendet, weil diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind.

Sprache im CB-Funk

Der Sprachgebrauch im CB-Funk ist stark an den im Amateurfunkdienst angelehnt bzw. bei diesem abgeschaut. So ist die häufige, wenn auch oftmals falsche Benutzung von Q-Gruppen anzutreffen.

CB-Kanäle

CEPT-konforme CB-Kanäle

Nachfolgend sind die Frequenzen der CEPT-konformen (europaweit harmonisierten) Kanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:

KanalFrequenz (MHz)BesonderheitKanalFrequenz (MHz)Besonderheit
0126,965empfohlener Anrufkanal (FM) mit Ausnahme Schweiz: Kanal 09 AM/FM0226,975inoffizieller Berg-DX-Kanal (FM)
0326,985Notrufkanal FM (D)/ zum Antennenabgleich genutzte Mitte bei 80-Kanal-Geräten0427,005empfohlener Anrufkanal (AM)
0527,015Kanal wird von italienischen Fernfahrern in Deutschland und Italien benutzt. Kanal wird von Schwerverkehrsbegleitungen in Vorarlberg / Westösterreich benutzt. (FM)0627,025Datenkanal (D)
0727,035Datenkanal (D)0827,055
0927,065Weltweiter Notrufkanal (alle Betriebsarten) / Empfohlener Aufrufkanal Schweiz AM/FM / Fernfahrerkanal (AM)1027,075
1127,085freigegeben zur Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung in Deutschland1227,105
1327,1151427,125oft verwendet für Spielzeug-Fernsteuerungen (mittels Selektivton)
1527,135SSB inoffizieller Anruf- und DX-kanal (USB)1627,155SSB Anrufkanal Schweiz, Teile Europas (USB)/ Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen
1727,165Kanal wird von dänischen Schwertransportfahrern in Deutschland und Dänemark benutzt.1827,175
1927,185empfohlener Fernfahrerkanal (FM)/oft von Walkie-Talkies genutzt/teilweise auch als Notrufkanal angegeben/auch von Babyfonen genutzt2027,205zum Antennenabgleich genutzte Mitte bei 40-Kanal-Geräten, wird in Österreich sehr oft für Schwertransportfahrten benutzt
2127,215türkischer Anrufkanal Europa (FM)2227,225oft von Walkie-Talkies genutzt, auch von Babyfonen genutzt, wird auch als Anrufkanal für rumänische Fernlastfahrer verwendet
2327,255Die Kanäle 23, 24, 25 sind sog. Dreher, sie folgen nicht dem aufsteigenden 10-kHz-Raster2427,235Datenkanal (D)

In FM: Packet Radio

2527,245Datenkanal (D), international
In LSB: SSTV, ROS
In USB: JS8, PSK31 und weitere
2627,265
2727,2752827,285Kanal wird von polnischen Fernfahrern in Deutschland benutzt: Anrufkanal in Polen, wobei allgemein die CB-Kanalfrequenz in Polen um 5 kHz niedriger ist.
2927,295Freigegeben zur Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung in Deutschland3027,305inoffizieller DX-Kanal (FM), Anrufkanal für Funker aus dem ehemaligen Jugoslawien
3127,315inoffizieller DX-Kanal (FM)3227,325
3327,335Notrufkanal USB (D) 3427,345freigegeben zur Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung in Deutschland
3527,3553627,365Datenkanal USB ROS international & WSPR intern.
3727,3753827,385inoffizieller internationaler DX-Kanal (LSB)
3927,395Freigegeben zur Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung in Deutschland4027,405ab März 2016 freigegeben zur Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung in Deutschland (FM/AM/SSB in D)

, Anrufkanal für ungarische Fernlastfahrer (USB)

Zwischenkanäle

Bei genauerer Betrachtung obiger Tabelle fallen einige Stellen auf, an denen sich Nachbarkanäle nicht um 10 kHz, sondern um 20 kHz unterscheiden. Die dazwischen versteckten Kanäle werden üblicherweise folgenderweise bezeichnet:

KanalFrequenz (MHz)Besonderheit
3A26,995Bosch-Garagentorsteuerung
7A27,045
11A27,095Eurobalise-Energieversorgung
15A27,145
19A27,195

Diese Kanäle sind in den meisten Ländern nicht für CB-Funk zugelassen. Allerdings werden sie in einigen Ländern, darunter auch Deutschland, für andere Zwecke wie z. B. Funkfernsteuerungen, Babyphones, kabellose Tastaturen und Mäuse u. ä. verwendet.

Der CB-Funk in Deutschland

Auf den CEPT-konformen Kanälen 1 bis 40 sind die Modulationsarten FM, AM und SSB erlaubt. Auf einigen Kanälen ist zusätzlich Datenübertragung erlaubt. Des Weiteren sind national weitere Kanäle für den CB-Funk verfügbar.

Nationale Zusatzkanäle

Auf den nationalen Zusatzkanälen 41 bis 80 ist nur die Modulationsart FM erlaubt. Nachfolgend sind die Frequenzen der nationalen Zusatzkanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:

KanalFrequenz (MHz)BesonderheitKanalFrequenz (MHz)Besonderheit
4126,565Ab März 2016 Freigegeben zur Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung in Deutschland (FM),

inoffizieller DX-Kanal (FM)

4226,575inoffizieller DX-Kanal (FM)
4326,5854426,595
4526,6054626,615
4726,6254826,635
4926,6455026,655
5126,6655226,675Datenkanal (D)(FM)
5326,685Datenkanal (D)(FM)5426,695
5526,7055626,715
5726,7255826,735
5926,7456026,755
6126,765Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland6226,775
6326,7856426,795
6526,8056626,815
6726,8256826,835
6926,8457026,855
7126,865Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland7226,875
7326,8857426,895
7526,9057626,915Datenkanal (D)(FM)
7726,925Datenkanal (D)(FM)7826,935
7926,9458026,955Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

Weil die Frequenzen der Kanäle 41 bis 80 nicht europäisch harmonisiert sind, bestehen entlang der Grenzen zum Ausland (Ausnahme: Grenze zur Tschechischen Republik, die ebenfalls 80 Kanäle hat) so genannte Schutzzonen. Innerhalb dieser Schutzzonen dürfen die nationalen Zusatzkanäle mit ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur mit einer Einzelfrequenzzuteilung der BNetzA genutzt werden. Portabel- und Mobilstationen dürfen die nationalen Zusatzkanäle auch in den Schutzzonen nutzen, solange keine Störungen auftreten. Eine Liste der Landkreise, Städte und Regionen, die sich innerhalb der Schutzzonen befinden, ist in der Allgemeinen Frequenzzuteilung für den CB-Funk enthalten.

Regulierung des CB-Funks

Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Die für den CB-Funk benutzten Geräte müssen den Anforderungen des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) genügen. Die Geräte müssen vom Hersteller für den Betrieb in Deutschland vorgesehen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Den Geräten muss eine Bedienungsanleitung und eine Konformitätsbescheinigung beiliegen.

Die zulässigen technischen Parameter und Nutzungsbestimmungen sind in der „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk“ festgelegt, die die BNetzA als Vfg. 132/2019 in ihrem Amtsblatt veröffentlicht hat.

Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 4 W (ERP) und SSB (J3E) mit 12 W Hüllkurvenspitzenleistung (PEP) zugelassen.

Auch CB-Funkanlagen können der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unterliegen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Anlage ortsfest in der Modulationsart SSB betrieben wird und die Strahlungsleistung 10 W EIRP überschreitet. In solchen Fällen ist eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA erforderlich, in der Schutzabstände rund um die Antenne zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern festgelegt sind.

Der CB-Funk genießt keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle), die u. a. im sog. ISM-Bereich (26,957–27,283 MHz) arbeiten.

Nutzung

Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Allerdings ist der Kanal 9 auch ein Notrufkanal. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit einen Aufschwung.

Darüber hinaus sind acht Kanäle auch zur Datenübertragung freigegeben. Die Kanäle 6, 7, 24, und 25 dürfen alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden, auf den Kanälen 52, 53, 76 und 77 nur solche, die auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basieren. In der Praxis wurde anfangs vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Die Übertragungsgeschwindigkeit bei Packet-Radio beträgt üblicherweise 1200 Baud bzw. 1200 Bit/sec., das entspricht etwa 150 Zeichen pro Sekunde. Die Genehmigung für Paket-Radio Datenfunk gilt für z. B. die CB-Kanäle 24 (27,235 MHz) und 25 (27,245 MHz), sowie für die neuen Kanäle 46, 47 und 48 Zunehmend finden aber auch andere, ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z. B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX Verwendung.

Die Anbindung von CB-Funkgeräten mittels Internet an ein Sprachfunknetzwerk ist auf neun Kanälen genehmigt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die für die Sprachübertragung mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 40, 41, 61, 71 und 80 betrieben werden. Während des Betriebs einer unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlage ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Funkanlage Verantwortlichen zu gewährleisten.

Funk im Kfz

Der Einbau von Funkgeräten, die ab dem 11. Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden, in Kraftfahrzeuge (PKW/LKW) mit Erstzulassung ab 17. Juni 2003 ist nur gestattet, wenn das Funkgerät mit einem E-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Das CE-Zeichen allein ist ausreichend, wenn dem Gerät eine Bescheinigung beiliegt, aus der hervorgeht, dass durch den Betrieb des Geräts sicherheitsrelevante Funktionen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Bei der Installation von Funkanlagen müssen ggf. Vorschriften des Kfz-Herstellers beachtet werden, ansonsten kann die Betriebserlaubnis (BE) des Fahrzeugs erlöschen.

Die Frage, ob die Benutzung eines Funkgerätes durch den Fahrer während der Fahrt zulässig ist, variiert von Land zu Land.

Deutschland

Der Verbleib eines Funkmikrofons an einem im PKW verbauten Funkgerät bleibt weiterhin zulässig. Das Mikrofon darf am Funkgerät angeschlossen bleiben, während der Fahrt jedoch nicht mehr „ergriffen“ werden. Die erste Übergangsvorschrift zum Verbot des Funkens während der Fahrt laut § 52 StVO besagt in (4) § 23 Absatz 1a, ist ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Auf Grund vieler Unklarheiten, dies betrifft die Transportbranche, Taxis, Krankentransporte, Service- und Sicherheitsunternehmen, Fuhrparks, Baufahrzeuge jeglicher Art und Funkamateure, bat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nun die Länder darum, bis einschließlich 31. Januar 2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots abzusehen. Durch Uneinigkeiten der Bundesländer gibt es bisher noch keine allgemeingültige Aussage hinsichtlich der Verwendung des Mikrofons von Funkgeräten während der Fahrt in Deutschland. Länder entscheiden hier bisher noch unterschiedlich.

Ungesetzliches

Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk zugeteilten Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner oder Endstufe). Außerdem werden auch häufig modifizierte 10-Meter-Band-Amateurfunkgeräte verwendet, deren technische Parameter nicht den Nutzungsbestimmungen der CB-Allgemeinzuteilung entsprechen.

Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist die Bundesnetzagentur. Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex eingestuft; Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und langwierig werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.

Der CB-Funk in Österreich

Die gesetzlichen Bestimmungen für CB basieren auf der EU-Basisrichtlinie der CEPT. Sprechfunkanlagen, die einer Funkschnittstelle des Typs FSB-LN001 entsprechen, sind generell bewilligt:

  • Frequenzbereich: 26960 bis 27410 kHz
  • Kanalabstand: 10 kHz
  • Sendeleistung: bei Modulationsarten AM und FM max. 4 W, bei SSB max. 12 W
  • Modulation (belegte Frequenzbreite): bei FM und AM max. 8 kHz, bei SSB max. 2,7 kHz (A3E, F3E, G3E, J3E)
  • Modulationsart: analog, NF-Datenübertragung via Mikrofon(-buchse)
  • Relaisstellen und Richtantennen: nicht gestattet

Für alle anderen Arten von Sprech- oder Digitalfunkanlagen als CB und PMR446 sind Errichtung und Betrieb mindestens bewilligungspflichtig. Sprechfunkbetrieb auf allen anderen als CB- und PMR-Frequenzen ist somit nicht ohne Bewilligung gestattet. Der Betrieb von Amateurfunkgeräten auf dem 11-m-Band ist ausdrücklich nicht gestattet.

In Österreich gilt Funken am Steuer als zulässig.

Der CB-Funk in der Schweiz und in Liechtenstein

Für die Schweiz (Lizenzbefreiung) und für Liechtenstein (Generelle Bewilligung) sind die Technische Schnittstellenanforderungen für CB-Funkanlagen ohne Betriebsbewilligung RIR1102-02 ebenfalls analog zu den CEPT PR 27 Richtlinien definiert:

  • Frequenzbereich: 26960 bis 27410 kHz (unter Ausschluss von 26995 kHz, 27045 kHz, 27095 kHz, 27145 kHz and 27195 kHz)
  • Kanalabstand: 10 kHz
  • Sendeleistung: Bei Modulationsart AM und FM max. 4 W, bei SSB max. 12 W PEP
  • Modulation: F3E (FM), A3E (AM), J3E (SSB: USB oder LSB)

In der Schweiz ist der CB-Funk stark in Gruppen und Vereinen organisiert, die ihrerseits ehemals in einem Dachverband Swiss CB-Organisation (SCBO) vertreten waren. Dieser ist inzwischen offiziell nur mehr als einfacher Verein registriert und fungiert als Farmteam der Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA). Er ist auch der European Citizen Band Federation angeschlossen.

Als Besonderheit ist in der Schweiz als Anrufkanal für AM und FM der Kanal 09 (27,065 MHz) und für USB der Kanal 16 (27,155 MHz) empfohlen.

In der Schweiz ist die Benutzung eines Funkgerätes am Steuer nicht zulässig: Art. 31 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes sowie Artikel 3 der Verkehrsregelnverordnung schreiben vor, dass der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Straße und dem Verkehr zuwenden muss, und dass er beim Fahren nichts tun darf, was die Bedienung des Fahrzeugs erschwert oder verhindert. Da dies auch auf das Bedienen eines Funkgerätes zutrifft, ist in der Schweiz das Funken am Steuer nicht zulässig.

Europa

Seit einer CEPT-Empfehlung aus dem Jahre 1974 bestehen in Europa Bestrebungen, den CB-Funk zu harmonisieren.

Eine vom „Electronic Communications Committee“ (ECC) bei CEPT am 24. Juni 2011 in Kraft getretene Entscheidung sieht für den CB-Funk europaeinheitlich u. a. eine Sendeleistung von 4 Watt in den Modulationsarten AM und FM sowie 12 Watt in der Modulationsart SSB auf 40 Kanälen vor.

Darüber hinaus gibt es traditionell bedingt in vielen europäischen Ländern individuelle Regelungen. In Deutschland wurden zusätzlich die Kanäle 41 bis 80 freigegeben; dem haben sich die Tschechische Republik und teilweise die Slowakische Republik angeschlossen. In Großbritannien wurde der Frequenzbereich 27601 bis 27991 kHz (auslaufend) und in Polen ein um 5 kHz versetztes Frequenzraster freigegeben.

Außerhalb von Europa gibt es keine einheitliche Regelung des CB-Funks. Zwar haben sich die Kanäle 1 bis 40 in vielen Ländern als Quasi-Standard etabliert, es gibt jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Sendeleistungen, der Modulationsarten und der sonstigen zu beachtenden Nutzungsbestimmungen.

LandKanäle / SendeleistungBemerkung
EU-Basisrichtlinie:40 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W)Diese Länder haben keine weitere Regelungen:

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich (3/2014), Portugal, Schweden, Slowenien, Ungarn, Zypern:
Sonderrichtlinien in anderen EU-Ländern:
Deutschland, Tschechien80 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W PEP)EMVU-10-Watt-ERP-Regelung beachten
Slowakische Republik40 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W)zusätzlich sind die deutschen Kanäle 70–80 erlaubt
Schweiz, Liechtenstein40 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W)• Gebührenfreiheit ab 2013
• Geräte aus Deutschland bei Reisen unter 1 Monat auf 40 Kanälen erlaubt
Polen40 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W)in Polen auch britische Frequenzen erlaubt
Spanien40 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W)• frei für Reisende aus anderen Ländern
• auch für Geräte aus Deutschland
• Beschränkung der Benutzung auf 40 Kanäle
Italien (+RSM):40 FM (4 W),   40 AM (4 W),   40 SSB (12 W).• Für in Italien lebende Personen sind alle CB-Funkgeräte deklarationspflichtig beim zuständigen Ministerium
• Basisstations-Antennen begrenzt auf 1 W ERP.
• Für Urlauber ist CB-Funk frei.
Bulgarien, Litauen40 FM (4 W),   40 AM (1W)AM und SSB mit den neuen Leistungswerten in Vorbereitung
Großbritannien40 FM (4 W),   40 FM-UK (4 W)AM und SSB in Vorbereitung
Frankreich, Monaco40 FM (4 W),   40 AM (1W),   40 SSB (4 W)AM (4 W), SSB (12 W) in Vorbereitung
Niederlande40 FM (4 W),   40 AM (1W),   40 SSB (4 W)Noch keine Freigabe der neuen Leistungswerte geplant
Rumänien40 FM (4 W),   40 AM (1W),   40 SSB (4 W)die Freigabe der neuen Leistungswerte für AM (4 W) und SSB (12 W) ist geplant.
Malta40 FM (4 W)AM (4 W) und SSB (12 W) geplant

CEPT-Tabelle

Die CEPT-Tabelle

  • fängt bei 26960 kHz an,
  • ist um 5 kHz versetzt, so dass ein FM-Signal mit 2,5 kHz Hub noch 5 kHz Abstand zum Nachbarkanal hat,
  • überspringt in den ersten 20 Kanälen jeweils die 4 und die 9 auf der 10-kHz-Stelle
  • und hat einen Kanaldreher bei Kanal 23 – die 23 liegt „hinter“ 24 und 25
  • nach Kanal 25 kann man den Kanal auf der Frequenzanzeige „ablesen“
Kanal123*4*567*8*910
Frequenz26965269752698527005270152702527035270552706527075
Kanal11*12*131415*16*171819*20*
Frequenz2708527105271152712527135*2715527165271752718527205
Kanal212223*24*25*2627282930
Frequenz27215272252725527235272452726527275272852729527305
Kanal31323334353637383940
Frequenz27315273252733527345273552736527375273852739527405

* Zwischenkanäle / Frequenzsprung

Polen-Tabelle

Die Polen-Tabelle

  • fängt bei 26960 kHz an,
  • ist nicht versetzt - und ist dadurch genau zwischen den CEPT-Kanälen,
  • und verhält sich sonst wie die CEPT-Tabelle
    • überspringt in den ersten 20 Kanälen jeweils die 4 und die 9 auf der 10-kHz-Stelle
    • und hat einen Kanaldreher bei Kanal 23 – die 23 liegt „hinter“ 24 und 25
    • nach Kanal 25 kann man den Kanal auf der Frequenzanzeige „ablesen“
Kanal123*4*567*8*910
Frequenz269602697026980*27000*270102702027030*27050*2706027070
Kanal11*12*131415*16*171819*20*
Frequenz27080271002711027120271302715027160271702718027200
Kanal212223*24*25*2627282930
Frequenz27210272202725027230272402726027270272802729027300
Kanal31323334353637383940
Frequenz27310273202733027340273502736027370273802739027400

UK-Tabelle

Die UK-Tabelle

  • fängt bei 27600 kHz an, also 200 kHz oberhalb des CEPT-Bereiches – im berühmten „Schwarzfunkbereich“,
  • ist um 1,25 kHz versetzt,
  • geht bis an den 10-m-Amateurfunkbereich heran und
  • hat keine Sprünge.

Frequenzen (kHz) der „UK Channels“, basierend auf der UK-Spezifikation MPT 1382:

Kanal12345678910
Frequenz27601,2527611,2527621,2527631,2527641,2527651,2527661,2527671,2527681,2527691,25
Kanal11121314151617181920
Frequenz27701,2527711,2527721,2527731,2527741,2527751,2527761,2527771,2527781,2527791,25
Kanal21222324252627282930
Frequenz27801,2527811,2527821,2527831,2527841,2527851,2527861,2527871,2527881,2527891,25
Kanal31323334353637383940
Frequenz27901,2527911,2527921,2527931,2527941,2527951,2527961,2527971,2527981,2527991,25

Abgrenzung zum Amateurfunkdienst

Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Dies ist sicherlich u.a. darin begründet, dass sowohl CB-Funk als auch Amateurfunk in der Regel als Hobby betrieben werden (im Fall von Amateurfunk sogar ausschließlich), dass man sowohl bei CB-Funk als auch beim Amateurfunk regelmäßig mit Personen kommuniziert, denen man zuvor noch nie begegnet ist, und dass sowohl in CB-Funk als auch im Amateurfunk-Abkürzungen und Codes wie beispielsweise die oben genannten Q-Gruppen verwendet werden. Auch der Selbstbau von Antennen ist bei beiden erlaubt, und sogenannte „Fuchsjagden“ (Amateurfunkpeilen) werden gelegentlich auch im CB-Funk veranstaltet, wenn auch viel seltener als im Amateurfunk.

Der auffälligste Unterschied ist sicherlich, dass man vor der Teilnahme am Amateurfunkdienst eine Prüfung ablegen muss und fest ein personengebundenes, unveränderliches Rufzeichen zugeteilt bekommt. Abgesehen von juristischen Unterschieden (der CB-Funk ist z. B. eine „Funkanwendung“ und kein eigenständiger Funkdienst) und daraus bedingten technischen Unterschieden (etwa durch unterschiedliche Frequenzbereiche und im Amateurfunk deutlich höhere zugelassene Sendeleistungen) besteht ein weiterer deutlicher Unterschied darin, dass der CB-Funk in erster Linie unter sozialen/kommunikativen Aspekten betrieben wird. Der Geräteselbstbau ist im CB-Funk nicht gestattet; nur bauartzugelassene Geräte dürfen verwendet werden. Der Amateurfunk bietet hingegen die Möglichkeit und Erlaubnis zum Selbstbau und Modifizieren von Funkgeräten und soll u.a. explizit der technisch-wissenschaftlichen Weiterbildung dienen.

Relaisfunkstellen

Inzwischen gibt es auch für Jedermannfunk Relaisfunkstellen: Sprachpapageien, die das Empfangene wiederholen sowie analoge Relaisfunkstellen, die z. B. auf CB-Kanal 40 wieder aussenden, was sie auf z. B. CB-Kanal 41 empfangen haben. Ein Beispiel für eine Jedermannfunk-Relais-Funkstelle ist die auf dem Herzberg.

In Österreich ist der Betrieb von Relaisfunkstellen auf CB-Kanälen nicht gestattet.

Medien

Film und Fernsehen

(Hör)bücher

Musik

Wiktionary: CB-Funk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bundesnetzagentur - CB-Funk. Abgerufen am 27. Februar 2022.
  2. Wolfgang Fricke, Guido Liedtke: CB-Funk Geschichte. Archiviert vom Original; abgerufen am 15. Juni 2011.
  3. Bundesnetzagentur: Vfg Nr. 132 / 2019 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesnetzagentur, 5. Juli 2020, ehemals im Original; abgerufen im Jahr 2020. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)
  4. CB-Germany. Abgerufen am 26. Oktober 2022.
  5. 1 2 3 Funk-Schnittstellenbeschreibungen - Diverse Funknetze. (PDF) Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie, Wien, 2. November 2019, abgerufen am 21. Dezember 2022.
  6. DFC - Deutscher Funk Club | Informationen über den CB-Funk. 28. November 2021, archiviert vom Original; abgerufen am 26. Oktober 2022.
  7. 1 2 3 4 Kanalempfehlung. Swiss CB-Organisation, Affoltern am Albis (CH), 26. September 2022, archiviert vom Original; abgerufen am 26. Oktober 2022.
  8. 1 2 Not- und Katastrophenfunk. Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. (DARC), 8. März 2023, archiviert vom Original; abgerufen am 8. März 2023.
  9. CB-Funk-Frequenzen. DFC Deutscher Funk, 11. März 2023, archiviert vom Original; abgerufen am 11. März 2023.
  10. Frequenzsplan der Bundesnetzagentur (Stand: Oktober 2019)
  11. Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesnetzagentur, S. 39, ehemals im Original; abgerufen am 7. Mai 2020. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)
  12. Funker PORTAL. Abgerufen im Jahr 2022.
  13. Entscheidungstext VGW-031/007/13649/2018. Landesverwaltungsgericht Wien, 15. Dezember 2019, abgerufen am 21. Dezember 2022.
  14. Nationaler Frequenzzuweisungsplan. Federal Office of Communications OFCOM Biel, 1. Januar 2022, abgerufen am 1. Januar 2023.
  15. Technische Schnittstellen-Anforderungen - CB-Funkanlagen. Federal Office of Communications OFCOM Biel, 1. Januar 2021, archiviert vom Original; abgerufen am 1. Januar 2023.
  16. Vorstellung des SCBO, auf hb9scbo.ch, abgerufen am 8. Januar 2023
  17. Funken beim fahren. Abgerufen im Jahr 2022.
  18. The harmonised use of frequencies for Citizens’ Band (CB) radio equipment, Approved 24 June 2011 (PDF; 31 kB) (Memento des Originals vom 18. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  19. bmvit-Publikation Multinorm-CB-Funk in Österreich (Memento des Originals vom 25. September 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  20. CB-Funk. Abgerufen am 26. Oktober 2022 (deutsch).
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