Das Amtsgericht Rostock ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Rostock.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Gerichts ist die Hansestadt Rostock.
Der Gerichtsbezirk umfasste bei Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.
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Die zuvor zum Bezirk des Amtsgerichtes Rostock gehörenden Städte und Gemeinden
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wurden in den Bezirk des Amtsgerichts Güstrow eingegliedert.
Durch die Auflösung des Amtsgerichts Bad Doberan zum 11. Mai 2015 wurden die folgenden Städte und Gemeinden dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Rostock zugeordnet.
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Damit wurde der ursprünglich etwa 990 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 1340 km2 vergrößert. In ihm leben ungefähr 306.000 Einwohner.
Das Amtsgericht Rostock war bereits vor der Aufhebung des Amtsgerichts Bad Doberan auch in dessen Bezirk für die Führung des Grundbuches zuständig.
Es ist daneben für den gesamten Bezirk des Landgerichts Rostock zuständig für Landwirtschaftssachen, Wirtschaftsstrafsachen Insolvenzverfahren sowie für die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.
In Urheberrechtsstreitsachen ist das Amtsgericht Rostock für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern örtlich zuständig.
Außerdem wurde dem Gericht die Führung des Seeschiffsregisters sowie die Zuständigkeit im Dispacheverfahren für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.
Gebäude
Das Gericht befindet sich in der Zochstraße 13 im Rostocker Stadthafen.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Rostock ist das Landgericht Rostock übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Rostock. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Rostock. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ II. c) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ Informationen zur Gerichtsstrukturreform. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- ↑ § 4 Abs. 7 Nr. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ II. a) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform (Memento vom 18. Mai 2015 im Internet Archive) (PDF; 3,1 MB), S. 7, abgerufen am 11. Mai 2015.
- ↑ Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 22. September 2015.
- ↑ § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung – KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- ↑ § 2 KonzVO M-V.
- ↑ § 8 Abs. 2 Nr. 2 KonzVO M-V.
- ↑ § 2 InsO.
- ↑ § 1 KonzVO M-V.
- ↑ § 4 Abs. 2 KonzVO M-V.
- ↑ § 1 des Staatsvertrages über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren vom 29. August 1994, GVOBl. M-V 1995, S. 655.
- ↑ § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 2 lit. c des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
Koordinaten: 54° 5′ 29″ N, 12° 7′ 27,4″ O