Die Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist eine Reform in der Schweiz zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie besteht aus einer Änderung des AHV-Gesetzes und einer Änderung von Art. 130 der Bundesverfassung, die eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Folge hat. Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Diese beiden Teile der Reform gelangten am 25. September 2022 zur Abstimmung; jedoch separat. Die Reform konnte nur in Kraft treten, da beide Teile angenommen wurden. Die Eidgenössischen Räte verknüpften beide Vorlagen deswegen miteinander, weil sie eng miteinander verwoben seien: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer bringe Einnahmen, die in Teilen für Leistungen, die bei Annahme der Änderung des AHVG eingeführt würden, benötigt würden; es solle jedoch keine Leistung geben, ohne dass die Finanzierung gesichert ist.
Entwicklung
Der Grundstein für die Reform AHV 21 wurde nach der Ablehnung der Reform «Altersvorsorge 2020» 2017 gelegt. Diese Reform bestand ebenfalls aus einer Verfassungsänderung, die eine Mehrwertsteuererhöhung vorsah, und einer Änderung des AHVG. Der Bundesrat gab in einer Medienmitteilung nach der Abstimmung zu bedenken, dass die Vorlage wegen einer «Kumulation von Einzelfaktoren», nicht aber wegen schwerwiegender Probleme abgelehnt worden sei. Er entschied deswegen, das Fundament der Reform weiterzuführen und es in eine neue Reform, die AHV 21, einzubetten. Am 28. Juni 2018 startete er die Vernehmlassung, die bis am 17. Oktober desselben Jahres dauerte. Im Februar 2019 publizierte der Bundesrat seinen Bericht zur Vernehmlassung der AHV 21. Etwa ein halbes Jahr später, am 28. August, publizierte er seine Botschaft zur AHV 21. Am 12. August 2020 begann die parlamentarische Beratung in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates.
Gegenstand der Reform
Änderung des AHV-Gesetzes
Bei Annahme der Änderung des AHVG würde das Referenzalter von Frauen auf dasjenige der Männer, das bei 65 Jahren liegt, angeglichen. Dies geschähe graduell ab Januar 2025. Um die Erhöhung abzufedern, sind Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 vorgesehen. Diese umfassen die Möglichkeiten, sich zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen oder einen Zuschlag auf die AHV-Renten erhalten zu können, wenn sie bis 65 Jahren arbeiten möchten. Des Weiteren ist in der Vorlage vorgesehen, dass die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren flexibel bezogen werden kann. Wer über das Alter 65 hinaus arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Gegen die Änderung des AHVG wurde das fakultative Referendum ergriffen, das zustande kam, weshalb die Vorlage dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Bundesbeschluss über die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Der zweite Teil ist die Änderung von Art. 130 der Bundesverfassung. Sie sieht vor, dass die Mehrwertsteuer erhöht wird. Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 % erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 % und der Sondersatz für Beherbungsleistungen auf 3,8 %. Jede Änderung der Bundesverfassung zieht eine von Amtes wegen eingeleitete Volksabstimmung nach sich, bei der Volk und Stände (die Kantone) die Änderung absegnen müssen (obligatorisches Referendum Art. 140 BV).
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Stabilisierung der AHV (AHV 21). Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, abgerufen am 11. August 2022.
- ↑ AHV-Gesetz (AHV 21). In: Swissvotes. Abgerufen am 4. Oktober 2022.
- ↑ Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. In: Swissvotes. Abgerufen am 4. Oktober 2022.
- ↑ 19.050 Stabilisierung der AHV (AHV 21). In: Curia Vista. Abgerufen am 10. August 2022.
- ↑ Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Abgerufen am 11. August 2022.
- ↑ BBl 2019 6305 Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 28. August 2019, abgerufen am 11. August 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
- ↑ Année politique Suisse. Abgerufen am 10. August 2022.
- 1 2 Volksabstimmungen 25. September 2022. (PDF) In: Abstimmungsbüchlein. Bundeskanzlei, S. 7, abgerufen am 3. August 2022 (Schweizer Hochdeutsch).