Unter Abbranderscheinungen werden alle Veränderungen in einem Brandobjekt gezählt, die durch die Einwirkungen der Flammen, der Hitze und des Rauches auf die vorhandenen brennbaren sowie auch nichtbrennbaren Stoffe entstehen. Die Abbranderscheinungen sind vielfältig: Verkohlung und Waffelbildung am Holz, Rußfahnen über Gebäudeöffnungen, Schwelgasniederschläge, Abplatzungen an Beton, Putz und Mauerwerk, Ein- und Durchbrennungen, Ausglühen und Verbiegungen an Eisenteilen usw.
Das Institut für polizeiliche Aus- und Fortbildung (IpAF) in Güstrow definiert für die Kriminalistik die Begriffe Brandzehrung (häufige Falschschreibung: Brandzerrung) als das Ausmaß des Abbrandes an festen Stoffen, sowie die Brandnarbe als die Oberfläche und Tiefe des Abbrandes, also das Erscheinungsbild der Zerstörung. Im Bereich der Forensik werden wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt, um aus der Brandzehrung das Brandgeschehen zu rekonstruieren.
Einzelnachweise
- ↑ Jörg Cicha: Die Ermittlung von Brandursachen. Boorberg Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 978-3-415-03161-6.