Mit dem Abrüsten einer Lokomotive bezeichnet man die nach Beendigung eines Einsatzes erforderlichen Arbeiten. Die offizielle Bezeichnung lautet Abschlussdienst, die Arbeitsschritte sind im sogenannten Teilarbeitsverzeichnis A1/A2 für jede Lokomotive detailliert beschrieben.

Bei Dampflokomotiven beinhaltete das Abrüsten das Abschlacken, das Auffüllen von Kohle, Wasser und Bremssand, sowie die Reinigung der Lokomotive.

Bei Diesel- und Elektrolokomotiven werden beim Abrüsten einige Geräte ausgeschaltet, bzw. in Grundstellung gebracht, die Handbremse angezogen und der Stromabnehmer abgelegt, bzw. der Dieselmotor ausgeschaltet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. So funktioniert das Bahnbetriebswerk, S. 149–152.
  2. A1-Teilarbeitsverzeichnis für Elok BR 140
  3. A1-Teilarbeitsverzeichnis für Diesellok 290/291
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