Abrüstungskontrolle bezeichnet die Überprüfung der vereinbarten Verringerung der militärischen Ausrüstung bzw. der militärischen Fähigkeiten durch eine externe Organisation oder einen anderen Staat. Es geht explizit um die Kontrolle vertraglich festgelegter Abrüstungen. Dabei geht es um atomare, biologische und chemische Rüstungsgüter, ebenso wie um konventionelle Rüstungsgüter, wie z. B. im INF-Vertrag. Dort wird nicht nur vereinbart, welche Waffenbestände um wie viel verringert werden sollen, sondern auch wie die Kontrollen der Abrüstung aussehen.

Für Abrüstungskontrollen im Bereich Atomwaffen und atomwaffenfähiges Material ist die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zuständig.

Im Bereich der Chemie Waffen ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zuständig.

In Deutschland ist das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr im nordrhein-westfälischen Geilenkirchen für Kontrollen zuständig.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Russisches Flugzeug überprüft Abrüstung in Deutschland. 20. April 2011, abgerufen am 15. Mai 2014.
  2. Münchner Sicherheitskonferenz: Start-Vertrag zwischen Russland und USA in Kraft – USA. FOCUS Online, 5. Februar 2011, abgerufen am 15. Mai 2014.
  3. Was ist Rüstungskontrolle? (Nicht mehr online verfügbar.) armscontrol.de, archiviert vom Original am 15. Mai 2014; abgerufen am 15. Mai 2014.
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