Unter Abreißen versteht man im Musikerjargon – insbesondere bei Marschmusik – das abrupte Beenden des Spiels auf Zeichen des musikalischen Leiters, ohne auf die musikalische Gestaltung eines Werkes Rücksicht zu nehmen.

Allgemeines

Notwendig wird ein Abreißen dann, wenn ein Musikstück nicht um seiner selbst willen, sondern als Untermalung für einen bestimmten (zeremoniellen) Ablauf oder Vorgang aufgeführt wird. Dies trifft insbesondere auf den Bereich der militärischen Marschmusik zu, spielt aber auch – vom militärischen Gebrauch abgeleitet – eine Rolle bei zivilen musikalischen Darbietungsformen. Aufgrund der Zweckbestimmung werden v. a. Präsentiermärsche häufig abgerissen.

Der Begriff des Abreißens entstand vermutlich durch die besonders energisch geführte horizontale Bewegung des Dirigenten mit dem Taktstock, um das „außerplanmäßige“ Ende eines Stückes hervorzuheben.

Das gekonnte Beherrschen des Abreißens gehört in Musikkapellen zu den schwierigsten Übungen und verlangt ein hohes Maß an Disziplin und Aufmerksamkeit der Musiker.

 Ausführung

Der Abriss wird bei der Bundeswehr durch eine ausgreifende seitwärtige Armbewegung des Dirigenten angekündigt. Vier Schläge lang hält der Dirigent den Arm ausgestreckt und „sticht“ dann auf den ersten Schlag des Folgetaktes zu, womit die Musik endet („Abriss auf Fünf“). Ist ein Tambourmajor vorhanden, gibt er für den Spielmannszug entsprechende Signale.

Während der vier Schläge vor dem eigentlichen Abreißen schlägt die große Trommel synkopisch, was die Aufmerksamkeit der Musiker auf das bevorstehende Ende des Spiels lenkt und das erwünschte gleichzeitige Beenden auf den letzten, fünften Schlag (bzw. ersten Schlag des Folgetaktes) erleichtert.

Beispiele

  • Militärisch:
    • Präsentiermärsche werden abgerissen, sobald das Abschreiten einer Front beendet ist.
    • Erklingt ein Präsentiermarsch bei einer Flaggenparade, wird er abgerissen, sobald das Flaggentuch gehisst bzw. niedergeholt ist.
    • Erreicht eine unter klingendem Spiel marschierende Formation den ihr bestimmten Aufmarschort, wird der jeweils gespielte Marsch abgerissen.
  • Zivil:
    • Bei Marschwettbewerben von Musikkapellen gehört das möglichst exakte Halten an einem vorbestimmten Punkt und das damit verbundene Abreißen zu den üblichen Aufgabenstellungen.
    • Während der Karnevalszeit gehört insbesondere der Mainzer Narhalla-Marsch zu den obligatorischen Auftrittsstücken von Büttenrednern. Beim Erreichen der Bütt bzw. Verlassen der Bühne nach dem Auftritt wird die Begleitmusik – dem das Militär parodierenden Anspruch gemäß – abgerissen.
  • Video eines Empfangs mit militärischen Ehren am Bundeskanzleramt; abgerissen werden hier bei 0:47 der Marsch Preußens Gloria und bei 1:45 der Marinepräsentiermarsch (vgl. oben die militärischen Beispiele).

Einzelnachweise

  1. Ausführungsrichtlinien in der Marschmusik auf bvbw-online.de, abgerufen am 14. November 2018, (PDF).
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