Der Begriff Abreiteplatz ist eine weit verbreitete, jedoch in der LPO nicht verwendete Bezeichnung für den Vorbereitungsplatz bei Reitsport-Wettbewerben. Es ist ein abgegrenztes Areal, auf dem die Turnierteilnehmer ihre Pferde abreiten, das heißt auf den Start vorbereiten.

Auf dem Abreiteplatz für Springprüfungen sind mindestens zwei Sprunghindernisse aufgebaut, ein Steilsprung sowie ein Oxer. Entgegen der weit verbreiteten Annahme dürfen die Probesprünge in Höhe und Tiefe nicht verändert werden. Die Abmessungen entsprechen den Anforderungen in der zu reitenden Klasse.

Im Freien muss der Abreiteplatz eine Mindestgrösse von 40 × 60 / 80 m haben, in der Halle von 20 × 40 m. Bei der parallelen Durchführung von Spring- und Dressurprüfungen muss für jede Disziplin ein eigener Vorbereitungsplatz ausgewiesen werden. Auf dem Vorbereitungsplatz muss ein Richter anwesend sein, der den regelgerechten Umgang der Reiter untereinander und mit ihren Pferden sicherstellt und die regelgerechte Ausrüstung überwacht.

Für die Arbeit der Pferde auf dem Vorbereitungsplatz gelten zum Teil andere Reglementierungen für die Ausrüstung von Reiter und Pferd als in der Prüfung. So sind auf dem Vorbereitungsplatz zu jeder Zeit Gamaschen, Bandagen o. ä. zugelassen. In Springprüfungen ist außerdem das Abreiten mit Schlaufzügeln erlaubt, jedoch darf mit Schlaufzügeln nicht gesprungen werden.

Bei Championaten dürfen teilnehmende Pferde auch auf dem Vorbereitungsplatz nur vom teilnehmenden Reiter gearbeitet werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Einordnung & Beurteilung des Verhaltens auf dem Abreitplatz, SVPS
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