Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Acid Red 73 | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C22H14N4Na2O7S2 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelbstichiges, rotes Pulver | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 556,48 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
C.I. Acid Red 73 ist ein roter Disazofarbstoff aus der Gruppe der Säurefarbstoffe.
Geschichte
Acid Red 73 wurde 1885 von Meinhard Hoffmann und den Cassella Farbwerken Mainkur patentiert und unter der Bezeichnung Brillantcroceïn M vermarktet.
Herstellung
Acid Red 73 wird durch Diazotierung von p-Aminoazobenzol mit Natriumnitrit und Kupplung des Diazoniumsalzes auf 2-Naphthol-6,8-disulfonsäure synthetisiert.
Verwendung
Acid Red 73 wird zum Färben von Wolle und Seide verwendet. Unter Zusatz des Beizmittels Aluminiumsulfat ist er zur Färbung von Baumwolle und Papier geeignet. Die Färbungen sind lichtecht und säureecht, jedoch nicht waschecht.
Acid Red 73 war nach der 1959 erlassenen Farbstoff-Verordnung unter der Bezeichnung „4-Amidoazobenzol→2-Oxynaphthalin-6,8-disulfonsäure (Natriumsalz)“ als Farbstoff zum Stempeln der Oberfläche von Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungen sowie zum Färben von Eierschalen erlaubt. In der Neufassung der Verordnung vom 20. Januar 1966 wurde der Farbstoff nicht mehr gelistet.
Einzelnachweise
- 1 2 3 4 Eintrag zu Crocein Scarlet 3B bei TCI Europe, abgerufen am 2. Februar 2022.
- 1 2 Patent US314939: Red Coloring-Matter from Gamma Disulphonic Acid of Beta-Naphthol. Angemeldet am 7. Februar 1884, veröffentlicht am 31. März 1885, Anmelder: Leopold Cassella & Co..
- 1 2 Gustav Schultz, Paul Julius: Tabellarische Übersicht der im Handel befindlichen künstlichen organischen Farbstoffe. 3. Auflage. B.Gaertner's Verlagsbuchhandlung, Berlin 1897, S. 44 (archive.org).
- ↑ BGBl. 1959 I S. 756
- ↑ BGBl. 1966 I S. 74